MASSNAHME
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
42,7%
Zielzustand
43,5%
Erläuterung der Entwicklung
Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. Im Jahr 2019 hat der Anteil 42,7% betragen, im Vergleich zum Jahr 2018 (42,4%).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2017
Ausgangspunkt der Planung
42,8
Quelle
Statistik BMSGPK
Berechnungsmethode
Frauenanteil in den Angebotsgruppen des Sozialministeriumsservice (Quote)