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MASSNAHME

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

Neugestaltung der Förderungsmaßnahmen in Richtung besonderer Förderung für Frauen mit Behinderung.

2019
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Frauen an den Förderungsmaßnahmen für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

42,7

%

Zielzustand

43,5

%

Erläuterung der Entwicklung

Im Sinne des Gender-Mainstreaming-Ansatzes wird auf eine ausgewogene Förderlandschaft geachtet und Frauen werden gezielt unterstützt. Im Jahr 2019 hat der Anteil 42,7% betragen, im Vergleich zum Jahr 2018 (42,4%).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2017

Ausgangspunkt der Planung

42,8


Quelle

Statistik BMSGPK

Berechnungsmethode

Frauenanteil in den Angebotsgruppen des Sozialministeriumsservice (Quote)