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MASSNAHME

Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende.

Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende.

2022
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Die Elektrizitätsbinnemarktrichtlinie und die Energieeffizienzrichtlinie sind noch nicht final umgesetzt. Bei den Vorarbeiten für die Umsetzung mit dem Strommarktgesetz und dem Energieeffizienzgesetz hat sich das BMSGPK beim BMK und der E-Control eingebracht. Die Klärung von Rechtsfragen wurde im Klagsprojekt mit dem VKI auf den Weg gebracht.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

In Hinblick auf die Umsetzungsfristen zum EU-Legislativpaket Saubere Energie vom Mai 2019 sollten 2020 mehrere nationale Umsetzungsgesetze mit verbraucherrelevanten Weichenstellungen beschlossen werden (Erneuerbaren-AusbauG, Novelle EnergieeffizienzG, Novelle ElWOG). Infolge geänderter Schwerpunktsetzungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt die Umsetzung im BMK verzögert. Das Erneuerbaren-AusbauG wurde Mitte 2021 beschlossen, EnergieeffizienzG und ElWOG sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Begutachtung. Falls die offenen Gesetzesbeschlüsse noch bis Ende 2021 realisiert werden können, steht 2022 die Umsetzung u.a. mit Verordnungen an.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Das BMSGPK hat sich zu den Gesetzen und Verordnungen im Sinne der Konsument:innen eingebracht.

Erläuterung der Entwicklung

Der Fachliche Beitrag z.B. zum Ratenzahlungsrecht bei Energie, zu Transparenzbestimmungen, zum Preisänderungsrecht und zur Grundversorgung wurde eingebracht, ebenso zur Energieeffizienzgesetzgebung. Aufgrund der aktuell laufenden neuerlichen Revision der EU-Richtlinien, aufgrund von Erfordernissen aus der Energiekrise und im Hinblick auf laufenden Gerichtsverfahren, sind weitere Arbeiten nötig.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise