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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

2022
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Jahr 2022 konnten – vor allem auf europäischer Ebene – doch einige Erfolge verzeichnet werden: so trugen sowohl die Ergebnisse der Verhandlungen der Produktsicherheitsverordnung als auch der Verbraucherkreditrichtlinie zu einem erfreulichen Ergebnis bei.

Die Turbulenzen auf dem Energiemarkt führten andererseits dazu, dass nicht alle der anstehenden Energiegesetze umgesetzt und teilweise auch Klagen gegen Energieversorger notwendig wurden. Dabei zeigte sich, dass unklare Gesetzesbestimmungen letztendlich nicht nur für Verbraucher:innen sondern auch für die betroffenen Unternehmen selbst nachteilig sind. Die Entscheidungen zu den Regelungen zur Preisänderung auf Grund des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ELWOG) und des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) bedingten letztendlich Rückzahlungsverpflichtungen der Energieunternehmen.

In diesem Zusammenhang kann auch auf die wiederholt guten Ergebnisse der Klagstätigkeit des VKI verwiesen werden, der mit einer Erfolgsquote von 97% deutlich unter Beweis stellt, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen verdient. Das Ergebnis sollte auch die Wirtschaft überzeugen: klare oder durch Gerichte klargestellte Gesetzesbestimmungen dienen einer reibungslosen Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Klagen gegen unredliche Unternehmen schützen Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb.

Leider scheint die österreichische Wirtschaft nicht dieser Meinung zu sein, da die Verhandlungen zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie, die eigentlich mit 2022 hätten abgeschlossen sein sollen, wegen massiver Widerstände derselben wohl so bald nicht zu einem Ergebnis kommen werden. Tatsächlich handelt es sich aber um eine der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben für Konsument:innen der letzten Jahre, da ein fairer Markt ermöglichen muss, Unrechtsgewinne ohne große Widerstände wieder an die Geschädigten zurückzuführen.

Schließlich soll noch zum VKI berichtet werden, dass ein wieder nur einjähriges Finanzierungsgesetz von der politischen Ebene nicht angestrebt wurde. Mehr finanzielle und auch Planungssicherheit bekommt der Verein nun durch eine 3-jährige Förderung, die auch auf die gestiegenen Kosten Rücksicht nimmt. Die Entwicklungen zu einer modernen und serviceorientierten Organisation unter Zuhilfenahme der Vorteile der Digitalisierung sind voll im Laufen und sollen spätestens ab 2024 positive Effekte zeigen.