MASSNAHME
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Novelle der Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments liegt vor. Der formale Beschluss des Rats der Europäischen Union ist noch ausständig.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.07.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Produktsicherheitsrichtlinie als horizontales Auffangnetz für - bezüglich Sicherheit - nicht oder nicht ausreichend geregelte Verbraucherprodukte geht zurück auf 2001. Obwohl ein bewährtes und durchaus wirkungsvolles Instrument, besteht dringender Anpassungsbedarf, da sich in den vergangenen 20 Jahren der Markt grundlegend verändert hat – Online-Handel, Online-Plattformen, Internet und connected devices, Direktimporte aus Drittstaaten u.a.m. Damit sind auch viele Aspekte, die heute bei der Risikobewertung berücksichtigt werden müssen, in der Richtlinie noch nicht erfasst. Auch die Marktüberwachung verlagert sich zunehmend in den virtuellen Bereich und erhält mit der Anpassung an die Verordnung (EU) 2019/1020 neue Befugnisse wie z.B. Mysteryshopping. Nicht zuletzt werden die Pflichten der Wirtschaftsakteure an den harmonisierten Sektor angepasst, womit z.B. die Verpflichtung zur technischen Dokumentation, aber auch die bessere Kennzeichnung und damit Rückverfolgbarkeit von Produkten einhergeht. Per 1.7.2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Produktsicherheitsrichtlinie, welche an die neue Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020, vor allem hinsichtlich der Marktüberwachung des Online-Handels (inklusive Plattformen sowie Fulfillmentcenter) und Einbindung der Imitatrichtlinie, angepasst worden ist, vorgestellt.
Zielzustand (Datum)
31. März 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Ein gemeinsamer Standpunkt liegt vor (formelle Einigung des Rat der EU).
Erläuterung der Entwicklung
Inhaltlich sieht die Verordnung u.a. eine Anpassung an die Marktüberwachungs-Verordnung (EU) 2019/1020 vor, Regelungen für den Online-Sektor, neue Befugnisse wie z.B. Mysteryshopping, konkrete Bestimmungen zu Rückrufen. Nicht zuletzt werden die Pflichten der Wirtschaftsakteure an den harmonisierten Sektor angepasst, womit z.B. die Verpflichtung zur technischen Dokumentation, aber auch die bessere Kennzeichnung und damit Rückverfolgbarkeit von Produkten einhergeht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze