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KENNZAHL

Erfolgsquote der VKI-Verfahren

Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

2022
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Von den insgesamt 101 für die Berechnung der Erfolgsquote relevanten abgeschlossenen Verfahren wurden 3 (überwiegend) verloren. Das entspricht einer Erfolgsquote von rund 97 %. Die Klagen gliedern sich in Verbandsklagen nach §§ 28 und 28a Konsumentenschutzgesetz (KschG) sowie nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und in Musterverfahren.

Einige Beispiele dazu:
– Verbandsklagsverfahren gegen ein Mietwagenunternehmen wegen datenschutzrechtlicher Fragen rund um die Einwilligung zur Datenverarbeitung und deren Widerruf im Zusammenhang mit vernetzten Autos. Der Oberste Gerichtshof stärkte den Grundsatz der Datenminimierung zu Gunsten der Verbraucher:innen.
– Verbandsklagsverfahren gegen mehrere Banken wegen Verrechnung von Sollzinsen bei Inanspruchnahme von Stundungen auf Grund des 2. Covid 19- Justizbegleitgesetzes (Kreditmoratorium). Der OGH stellte fest, dass für die Dauer der Inanspruchnahme des Kreditmoratoriums keine Sollzinsen verrechnet werden dürfen.
– Erfolgreiche UWG-Klage gegen einen Mobilfunkdienstleister wegen irreführender Bewerbung eines Mobiltelefons um „0 Euro“, dessen Erwerb allerdings mit einem teureren Tarif und einer längeren Mindestvertragsdauer verbunden war.


Quelle

Berichte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) über Klagstätigkeit

Berechnungsmethode

Verhältnis von gewonnenen zu abgeschlossenen Verfahren