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KENNZAHL

Erfolgsquote der VKI-Verfahren

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Im Berichtsjahr wurden 137 Verfahren abgeschlossen (53 Musterverfahren/Sammelklagen und 84 Abmahnungen/Verbandsklagen), davon wurden 5 Verfahren verloren. Das entspricht einer Erfolgsquote von 96,4 %. Zentrale Themenstellungen waren:
• für die Abklärung, ob anlässlich einer Reklamation bei einem Gerät ein Gewährleistungsmangel besteht, darf der Unternehmer vom Verbraucher / der Verbraucherin keine Kosten verlangen. (Anm. zu Hartlauer, Klausel im Reparaturauftrag, 8Ob99/20x);
• der OGH erklärte eine Klausel in einem Krankenversicherungsvertrag für unzulässig, der zufolge ein mitversichertes Kind bei Erreichen der Volljährigkeit automatisch auf einen Erwachsenentarif umgestellt wird (7Ob177/21m, Merkur);
• der OGH erklärte eine Klausel in einem Stromliefervertrag für unzulässig, der zufolge eine Preisänderung auf Basis eines Indexwertes vorgenommen werden kann, der weit vor dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses lieg. (9Ob46/21m, WelsStrom);
• der OGH erklärte die Verrechnung von Vertragszinsen während des Stundungszeitraumes von Kreditraten auf Basis des gesetzlichen Corona-Kreditmoratoriums für unzulässig;
• das OLG Wien erklärte eine Klausel in einem Rechtsschutzversicherungsvertrag für unzulässig, die für Fälle hoheitlicher Anordnungen iZm einer Ausnahmesituation die Deckung ausschloss. Diese Klausel wurde herangezogen bei Streitigkeiten iZm der Pandemie (Uniqa 5R13/21z).


Quelle

Berichte des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) über Klagstätigkeit

Berechnungsmethode

Verhältnis von gewonnenen zu abgeschlossenen Verfahren