MASSNAHME
Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Hausbesuche bei Bezieher:innen von Pflegegeld
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 wurden 22.363 erfolgreiche Hausbesuche durchgeführt (normale Hausbesuche und Hausbesuche auf Wunsch).
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
8.666 Hausbesuche wurden durchgeführt. (Anmerkung: Im Auftrag des BMSGPK führen diplomierte Pflegefachkräfte Hausbesuche bei Bezieher:innen von Pflegegeld durch. Bei diesen Hausbesuchen werden die konkrete Pflegesituation und -qualität anhand eines standardisierten Situationsberichtes erfasst. Der Schwerpunkt bei diesen Hausbesuchen liegt in der Information und Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurden die Hausbesuche während des Lockdowns ausgesetzt. Neben der Durchführung der laufenden Hausbesuche gilt es auch jene die aufgeschoben wurden nachzuholen.)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
20.000 Hausbesuche wurden durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Im Auftrag des BMSGPK werden im Rahmen der „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ pflegebedürftige Personen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zu Hause besucht, die konkrete Pflegesituation und –qualität erfasst und bei Bedarf umfassend informiert und beraten. Der Schwerpunkt dieser Qualitätssicherungsmaßnahme liegt im Ausgleich des hohen Informationsdefizits. Im Vordergrund stehen dabei praktische Pflegetipps (z.B. richtige Lagerung, Körperpflege etc.) und spezifische Informationen, etwa zur Versorgung mit Hilfsmitteln, oder zum Angebot von sozialen Diensten. Die Hausbesuche werden bundesweit für alle Pflegegeldentscheidungsträger vom Kompetenzzentrum „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen organisiert und koordiniert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Hausbesuche bei den Fällen der 24-Stunden-Betreuung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 wurden 15.166 Hausbesuche durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
5.788 Hausbesuche wurden durchgeführt. (Anmerkung: Im Auftrag des BMSGPK führen diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) Hausbesuche bei allen Förderwerber:innen einer 24-Stunden-Betreuung durch. Bei diesen Hausbesuchen werden die konkrete Pflegesituation und -qualität anhand eines standardisierten Situationsberichtes erfasst. Der Schwerpunkt bei diesen Hausbesuchen liegt in der Information und Beratung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen. Bedingt durch die COVID-19-Pandemie wurden die Hausbesuche ab dem 11.3.2020 ausgesetzt. Neben der Durchführung der laufenden Hausbesuche gilt es auch jene die aufgeschoben wurden nachzuholen.)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
10.000 Hausbesuche wurden durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Nach dem pandemiebedingten zeitweiligen Aussetzen der Hausbesuche konnten diese 2022 wieder planmäßig durchgeführt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Pilotprojekt "Unangekündigte Hausbesuche in der 24-Stunden-Betreuung"
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 wurden keine unangekündigten Hausbesuche durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Es wurden pandemiebedingt keine Hausbesuche wurden durchgeführt. (Anmerkung: Das BMSGPK sieht sich durch verschiedene Stellen, wie die Volksanwaltschaft, immer wieder mit der Kritik konfrontiert, dass die sehr guten Ergebnisse der Hausbesuche durch die Vorankündigung der Hausbesuche beeinflusst würden. Um dieser Kritik zu begegnen wurden nunmehr zwischen Februar und September 2019 erstmals in den Bundesländern Wien und Tirol die verpflichtenden, angekündigten Hausbesuche bei den Förderwerber:innen einer 24-Stunden-Betreuung, unangemeldet durchgeführt. Das Pilotprojekt sollte im Jahr 2020 um weitere 500 Fälle in den Bundesländern Steiermark und Salzburg verlängert werden, aber aufgrund der COVID-19 Pandemie mussten die unangekündigten Hausbesuche immer wieder ausgesetzt werden. Die noch offenen Hausbesuche werden 2021 nachgeholt. Für 2022 ist eine Fortsetzung in 2 weiteren Bundesländern geplant.)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
500 Hausbesuche wurden durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der angedachten Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der 24-Stunden Betreuung, wurde dieses Projekt auch 2022 ruhend gestellt. Eine Fortführung 2023 wird aktuell geprüft.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: 2.Hausbesuch bei fehlender bzw. mangelnder Delegation
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 wurde kein 2. Hausbesuch bei fehlender bzw. mangelnder Delegation durchgeführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
758 Hausbesuche wurden durchgeführt. (Anmerkung: Die Durchführung pflegerischer/ärztlicher Tätigkeiten durch Personenbetreuer:innen ohne entsprechende Delegation stellt eine Verwaltungsübertretung nach §105 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) bzw. §199 Ärztegesetzt (ÄrzteG) dar. Wird im Rahmen eines Hausbesuches bei Bezieher:innen einer Förderung zur 24-Stunden-Betreuung eine fehlende/mangelhafte Delegation festgestellt, findet in solch einem Fall innerhalb der nächsten 3 bis 4 Wochen ein zweiter Hausbesuch statt. Werden auch beim zweiten Hausbesuch entsprechende Mängel festgestellt, so soll dieser Umstand zunächst nur dokumentiert und nach sechs Monaten evaluiert werden. Aufgrund der COVID-19 Pandemie mussten die Hausbesuche immer wieder ausgesetzt werden. Die noch offenen Hausbesuche werden 2021 nachgeholt.)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
1.000 Hausbesuche wurden durchgeführt.
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der angedachten Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in der 24-Stunden Betreuung, wurde dieses Projekt auch 2022 ruhend gestellt. Eine Fortführung 2023 wird aktuell geprüft.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht