MASSNAHME
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden,Lehrenden und des allgemeinen Hochschulpersonals.
Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und des allgemeinen Hochschulpersonals sowie Internationalisierung von Studium und Lehre
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Einreichung bei der Europ. Kommission und Beginn der Umsetzung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Das Folgeprojekt BMBWF-Erasmus+-Projekts 3-IN-AT-Plus wurde seitens der Europ. Kommission genehmigt, der diesbezügliche Vertrag zwischen BMBWF und Europ. Kommission wurde unterzeichnet und die Projektumsetzung begonnen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.09.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Antrag für Folgeprojekt 3-IN-AT+ [Arbeitstitel] bei der Europ. Kommission eingereicht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Das Folgeprojekt 3-IN-AT+ [Arbeitstitel] wurde seitens der Europ. Kommission genehmigt, der diesbezügliche Vertrag zwischen BMBWF und Europ. Kommission wurde unterzeichnet und die Projektumsetzung begonnen.
Erläuterung der Entwicklung
Das bereits vierte Erasmus+-Projekt des BMBWF wurde seitens der Europ. Kommission genehmigt und die Projektumsetzung mit Anfang 2022 begonnen. 3-IN-AT-PLUS dient der Unterstützung der Hochschulen in der Umsetzung der Ziele und Prioritäten des Europäischen Hochschulraums (EHR). Für die Projektkoordination und -umsetzung zeichnet der OeAD als „affiliated entity“ im Auftrag des BMBWF in bewährter Weise verantwortlich. Das Arbeitsprogramm des Projekts bietet ein fachspezifisch breit gefächertes Angebot an Beratung, Training, internationaler Vernetzungsmöglichkeit und Information für Akteur/inn/e/n an österreichischen Hochschulen sowie für mit Bildungspolitik befassten Stakeholder/inne/n.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Online-Publikation v. Beispielen guter Praxis zur Umsetzung der Nationalen Hochschulmobilitäts-und Internationalisierungsstrategie HMIS 2030
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Mit Stand Mai 2023 sind 41 Beiträge publiziert, diese Anzahl wird sukzessive erhöht.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.09.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die HMIS-Online Plattform ist im Vollausbau hergestellt und mit zahlreichen Beispielen guter Praxis befüllt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Beispiele guter Praxis zur Umsetzung der HMIS 2030 stehen auf der HMIS-Online Plattform zur Verfügung, werden laufend ergänzt und sind einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Erläuterung der Entwicklung
Als Begleitmaßnahme zur Umsetzung der HMIS2030 wurde die Plattform www.hmis2030.at eingerichtet. Die Plattform dient einerseits als Themenspeicher rund um das Thema Internationalisierung von Studium und Lehre, andererseits bietet sie Hochschulen die Möglichkeit, bestehende Beispiele guter Praxis rund um die fünf Ziele der HMIS2030 ansprechend zu veranschaulichen. Die Plattform steht einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung;
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Aufnahme der Mobilität des allgemeinen Personals der Universitäten in die WiBi-KZ 1.B.1 im Rahmen der Novelle zur Wissensbilanz-Verordnung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Seit Inkrafttreten der Novelle zur Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016, BGBl. II Nr. 97/2016 am 24. Nov. 2022, bildet die Kennzahl 1.B.1. an öff. Universitäten neben der Mobilität der Lehrenden auch jene des allgemeinen Hochschulpersonals ab.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.09.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mitarbeit an der Überarbeitung der WiBi-Kennzahl 1.B.1 hinsichtlich der Aufnahme der Mobilität des allgemeinen Hochschulpersonals der Universitäten (zusätzlich zur Mobilität der Lehrenden)
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Überarbeitung der WiBi-Kennzahl 1.B.1 ist abgeschlossen: mit Inkrafttreten der Novelle zur Wissensbilanz-Verordnung wird in dieser Kennzahl neben der Mobilität der Lehrenden auch die Mobilität des allgemeinen Hochschulpersonals der Universitäten abgebildet.
Erläuterung der Entwicklung
Seit Inkrafttreten der Novelle zur Wissensbilanz-Verordnung 2016 – WBV 2016, BGBl. II Nr. 97/2016 am 24. Nov. 2022, bildet die Kennzahl 1.B.1. an öff. Universitäten neben der Mobilität der Lehrenden auch jene des allgemeinen Hochschulpersonals ab.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze