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WIRKUNGSZIEL

Hochschul- und Forschungsraum

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Mit der Veröffentlichung der Nationalen Hochschulmobilitäts- und Internationalisierungsstrategie 2020-2030 (HMIS 2030) sowie der FTI-Strategie 2030 wurden wesentliche Weichen für die Schaffung bzw. Stärkung eines national abgestimmten und international wettbewerbsfähigen Hochschul- und Forschungsraumes gestellt. Entsprechend wurden auch im Hochschulbereich gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit Österreichs und zur Umsetzung der FTI-Strategie 2030 und der HMIS2030 gesetzt. Ein wesentlicher Aspekt und Voraussetzung für die Qualität der Lehre sind adäquate Betreuungsverhältnisse (31.2.4). Durch die Schaffung neuer Professuren und äquivalenter Stellen sowie den Ausbau von Stellen für das wissenschaftliche und künstlerische Lehrpersonal soll es gelingen, die Betreuungsqualität in der Lehre nachhaltig zu stärken. Für die Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 wurden die Budgetmittel zunächst um 1,3 Milliarden angehoben, aufgrund der aktuellen Lohn- und Preissteigerungen wurden weitere 500 Millionen Euro und – bei Bedarf – eine Budgetüberschreitungsermächtigung idH. von 150 Millionen vorgesehen, sodass in der Leistungsvereinbarungsperiode 2022 bis 2024 insgesamt 13 Milliarden Euro für die öffentlichen Universitäten zur Verfügung stehen. Damit soll der in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 begonnene Personalaufbau abgesichert und fortgesetzt werden, um so die Betreuungsverhältnisse weiter zu verbessern, und – unter anderem – auch das Programm zur Stärkung der universitären Medizin-Forschung und Ausbildung „Uni-Med-Impuls 2030“ sowie die weitere Abarbeitung der regionalen Bauleitpläne finanziert werden.
Durch die Unterstützung von studienrelevanten Auslandsaufenthalten wird sichergestellt, dass in Österreichs junger Generation die Fähigkeit zu global vernetztem und innovativem Denken sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Europa und darüber hinaus eine verstärkte Förderung erfährt. Dadurch wird auch die Anschlussfähigkeit der österreichischen Hochschulen im Europäischen Hochschulraum bzw. deren globale Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt. International kooperierende Hochschulen, international vernetzte Hochschulangehörige – Lehrende, allgemeines Hochschulpersonal und Studierende – sind eine Grundvoraussetzung für einen attraktiven Wissenschafts- und Forschungsstandort, der in der weltweiten Konkurrenz erfolgreich besteht. Im Bereich der Hochschulbildung messen die Kennzahlen „Internationale Studienprogramme“ (31.2.1) und „Mobilitätsanteil bei Absolvent/inn/en“ (31.2.2) Teilaspekte der Internationalisierung von Studium und Lehre.
Die Kennzahl 31.2.3 „Beteiligungsanteil an EU-Forschungsprogrammen“ misst sehr direkt die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Forschungssystems im internationalen Vergleich. Der Indikator zeigt den Anteil an Beteiligungen im EU-Forschungsrahmenprogramm der österreichischen Akteure der beiden Organisationstypen „HES“ (Higher Education) und „REC“ (Research Organisation) an der Summe der Beteiligungen dieser beiden Organisationstypen (aus allen Staaten). Im Vergleich zu anderen Staaten bezieht Österreich hierbei eine gute Position: Gemessen an der relativen Beteiligung liegt Österreich EU-weit an 10. Stelle (Stand 2020). Durch eine verbesserte innerösterreichische Koordinierung und Schwerpunktbildung können kritische Größen erreicht werden, die das Erhalten der internationalen Konkurrenzfähigkeit ermöglichen.
Im Bereich der Forschung sind der Ausbau von Forschungs- und Technologieinfrastrukturen sowie die Sicherung deren Zugänglichkeit wesentliche Bestandteile der FTI-Strategie 2030. Durch den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen in Österreich wird auch das Potential für die Partizipation an europäischen und internationalen Großforschungsinfrastrukturen geschaffen und nachhaltig unterstützt. In diesem Sinne bietet die öffentliche BMBWF-Forschungsinfrastruktur-Datenbank (31.2.5) seit 2016 eine Informationsplattform zur Schaffung neuer Kooperationen in Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft sowie Industrie. Im Rahmen des „Forschungsinfrastruktur-Aktionsplans 2030“ und im Zuge des ESFRI-Roadmap-Updates des European Strategy Forum on Research Infrastructures (ESFRI) werden sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene wesentliche Schritte einer modernen Forschungs- und Hochschulpolitik gesetzt.
Auch im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den österreichischen Universitäten werden die Ziele und Herausforderungen von Forschungsinfrastrukturstrategien durch entsprechende Leistungsvereinbarungsvorhaben realisiert. Nachhaltigkeit im Sinne der SDGs werden auch in allen Leistungsbereichen der Universitäten sowie im internen Wirkungsbereich (z. B. Nachhaltigkeitsstrategien, Nachhaltige Gebäude, Nachhaltige Mobilität) von den Universitäten gelebt. Hervorzuheben sind die Aktivitäten der derzeit 19 Universitäten umfassenden „Allianz Nachhaltige Universitäten in Österreich“, welche wertvolle Impulse für die nachhaltigere Gestaltung von Lehre, Forschung, Wissensaustausch sowie Universitätsmanagement gibt.
Das Wirkungsziel 2 lässt sich somit dem Unterziel 4.3 (Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten) weitestgehend zuordnen und trägt zudem auch zum Unterziel 9.5 (Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen) bei.