MASSNAHME
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie
Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Geförderte klima- und energierelevante Projekte nach Maßgabe der verfügbaren Mittel
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
128.190Anzahl
Zielzustand
121.224Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Nach wie vor sind Marktengpässe bei Material und im DL-Bereich zu bemerken. Weiters hemmen Preissteigerungen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und von klimarelevanten Projekten. Mittelfristig wird jedoch bei gesteigertem Förderangebot ein Aufholeffekt erwartet.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
62.357
Quelle
Kommunalkredit Public Consulting
Berechnungsmethode
Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensive), Klima- und Energiefonds
Kennzahl: Am klimaaktiv Kompetenznetzwerk teilnehmende Personen, Institutionen und Projekte
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
71.317Anzahl
Zielzustand
61.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Da nach den COVID-Jahren wieder Live-Veranstaltungen und Fachmessen stattfinden konnten und neue Programme sehr erfolgreich gestartet wurden, konnte das Ziel für 2022 nicht nur erreicht, sondern deutlich übererfüllt werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
54.000
Quelle
Österreichische Energieagentur (AEA)
Berechnungsmethode
Erhebung Österreichische Energieagentur (AEA)
Kennzahl: Kompetenzpartner klimaaktiv mobil (z.B. zertifizierte Spritspartrainerinnen und -trainer, -fahrprüferinnen und -fahrprüfer, etc.)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
2.989Anzahl
Zielzustand
2.500Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Bereich „Aus- und Weiterbildung“ ist eine wichtige Säule von klimaaktiv mobil. Ziel von klimaaktiv mobil ist nicht nur, durch Förderungen Maßnahmen im Bereich umweltfreundlicher Mobilität anzustoßen, sondern auch durch die Aus- und Weiterbildung und damit zusammenhängend die Zertifizierung Expert:innen und Praktiker:innen zur selbstständigen Maßnahmenumsetzung zu befähigen. In den Jahren 2021 und 2022 gab es im Bereich der zertifizierten Kompetenzpartner:innen vor allem in zwei Bereichen sehr erfreuliche Entwicklungen: Im Bereich Aktive Mobilität wurden 132 Personen zu Radfahrlehrer:innen, 86 EcoDriving-Trainer:innen (Spritspartrainer:innen) sowie im Bereich E-Mobilität 193 Personen weitergebildet und zertifiziert, davon 72 Absolvent:innen der Ausbildung E-Mob Trainer und 121 Absolvent:innen der neuen Weiterbildung E-Mob-Check zur Nachrüstung von E-Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
2.400
Quelle
Österreichische Energieagentur (AEA)
Berechnungsmethode
Erhebung Österreichische Energieagentur (AEA)
Meilenstein: Erste Umsetzungsschritte des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jänner 2022 wurde im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 (Teil I) das Nationale Emissionshandelszertifikategesetz (NEHG 2022) im Parlament beschlossen. Das Gesetz ist seit 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Der Startzeitpunkt der CO2-Bepreisung wurde durch eine nachfolgende Novellierung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 verschoben.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.01.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
NEKP wurde fristgerecht Ende 2019 an die EK übermittelt, Umsetzungsmonitoring gestartet
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Konkrete legistische Instrumente (z.B. EAG, EnEffG, WärmeG, UFI-Novelle) in Kraft
Erläuterung der Entwicklung
Mit dem NEHG wird beginnend mit Oktober 2022 ein nationaler CO2-Preis auf Emissionen fossiler Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des EU-Emissionshandelssystems eingeführt. Der CO2-Preis startet in der Fixpreisphase (2022-2025) zunächst mit 30 Euro je Tonne CO2. 2023 gilt eine Erhöhung auf 35 Euro, 2024 45 Euro und 2025 55 Euro.
Mit dem nationalen CO2-Preis wird eine wichtige „Maßnahmenoption“ des NEKP 2019 sowie ein zentrales klimapolitisches Vorhaben aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 zur Umsetzung gebracht.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze