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WIRKUNGSZIEL

Weniger Treibhausgase, mehr erneuerbare Energie

2022
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das 2°/1,5°C-Ziel des Pariser Übereinkommens ist nur durch ambitionierten Klimaschutz auf globaler Ebene zu erreichen. Österreich bekennt sich zu den Pariser Klimazielen, den Klima- und Energiezielen der Europäischen Union und unterstützt das Ziel einer klimaneutralen Union bis 2050. Österreich selbst möchte bereits 2040 klimaneutral sein. Der damit verbundene Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2050 kann nur durch gesellschaftlichen Wandel erreicht werden. Wichtige Zuständigkeiten liegen im Bereich der Bundesländer.
In den Bereichen energetische Versorgungssicherheit und Energieeffizienz wurden die europäischen Ziele und Vorgaben überarbeitet. Durch das Klimaschutzabkommen von Paris wurden Anpassungen des europäischen Rechtsrahmens betreffend erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz sowie Versorgungssicherheit notwendig. Diese wurden in der Europäischen Union durch das Maßnahmenbündel „Clean Energy Package“ umgesetzt und werden nunmehr von den Mitgliedstaaten implementiert.
Neben den sich verändernden Rahmenbedingungen auf internationaler und europäischer Ebene stellen auch die vielfältigen Einflussfaktoren auf den Ressourcenverbrauch eine große Herausforderung für die Zielerreichung dar. Energieverbrauch und Energieträgermix hängen entscheidend von klimatischen, demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ab und sind damit nur bedingt und tendenziell beeinflussbar.
Im Bereich des Wirkungsziels 2 sind bei der Forcierung des Einsatzes Erneuerbarer Energien und hocheffizienter Energiesysteme („Energiewende“) Fortschritte durch die Umsetzung des Maßnahmenprogramms nach dem Klimaschutzgesetz, dem Ökostromgesetz und die erfolgreiche Durchführung von Klimaschutz- und Energiemaßnahmen nach den Förderprogrammen (insbesondere Umweltförderung im Inland, klimaaktiv mobil und durch den Klima- und Energiefonds) sowie durch die Klimaschutzinitiative klimaaktiv erzielt worden. Bei den geförderten klima- und energierelevanten Projekten wird durch das gesteigerte Förderangebot trotz Materialengpässen und Preissteigerungen ein Aufholeffekt erwartet.
Die Treibhausgasemissionen lagen 2021 minimal über dem Zielpfad gemäß der EU Effort Sharing Verordnung.
Es wurden weiter Anreize zur thermischen Sanierung im Gebäudebereich und des Umstiegs auf erneuerbare Heizsysteme gesetzt. Die Förderung der thermischen Sanierung bzw. der Aktion „Raus aus dem Öl“ wurde trotz ambitionierter Förderkriterien auch 2022 gut angenommen.
Im Sinne des Pariser Klimaübereinkommens und der Klima- und Energieziele der Europäischen Union bleibt die gezielte Unterstützung des Ausbaus Erneuerbarer Energien zentrales Element der österreichischen Energiepolitik. Neben der Senkung von CO2-Emissionen wird damit die Versorgungssicherheit weiter gewährleistet und den weltweit führenden heimischen Green Tech-Unternehmen ein starker Heimmarkt geboten. Die anrechenbaren erneuerbaren Energien nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent zu.
Das Wirkungsziel trägt zu mehreren SDG-Unterzielen bei. Die Maßnahmen im Bereich Energie betreffend Erneuerbare Energie und Energieeffizienz tragen zu den SDG-Unterzielen 7.1 „Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern“, 7.2 „Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen“, 7.3 „Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln“ und 8.4 „Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen“ bei. Im Rahmen des Nationalen Energie- und Klimaplans und anderer Planungs- und Umsetzungsinstrumente werden die SDG-Unterziele 9.4 „Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen“, 11.2 „Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf den Bedürfnissen von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen“, 12.2 „Bis 2030 die nachhaltige Bewirtschaftung und effiziente Nutzung der natürlichen Ressourcen erreichen“ und 12.c „Die ineffiziente Subventionierung fossiler Brennstoffe, die zu verschwenderischem Verbrauch verleitet, durch Beseitigung von Marktverzerrungen entsprechend den nationalen Gegebenheiten rationalisieren, unter anderem durch eine Umstrukturierung der Besteuerung und die allmähliche Abschaffung dieser schädlichen Subventionen, um ihren Umweltauswirkungen Rechnung zu tragen, wobei die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Entwicklungsländer in vollem Umfang berücksichtigt und die möglichen nachteiligen Auswirkungen auf ihre Entwicklung in einer die Armen und die betroffenen Gemeinwesen schützenden Weise so gering wie möglich gehalten werden“ abgedeckt. Die nationale Anpassungsstrategie und eine Reihe von Projekten im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung leisten einen Beitrag zu den SDG-Unterzielen 13.1 „Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken“ und 13.3 „Die Aufklärung und Sensibilisierung sowie die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung, der Reduzierung der Klimaauswirkungen sowie der Frühwarnung verbessern“. Im Rahmen von Planungsinstrumenten wie dem NEKP wird ein Beitrag zu SDG-Unterziel 13.2 „Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen“ geleistet.