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KENNZAHL

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

2022
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2020 hat die alte Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL 2012/27/EU geendet und mit 2021 die neue Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL EU/2018/2002 begonnen. Daher fallen die Ist- und Zielzustände anfangs geringer aus und steigen bis 2030 wieder an. Es handelt sich dabei auch nur um vorläufige Mindestangaben, da das EEffG 2023 noch nicht in Kraft ist. Darüber hinaus wird es durch die neue Energieeffizienz-RL ggf. ab 2024 zu Änderungen kommen.


Quelle

Auswertungen der Nationalen Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) in Umsetzung des EEffG

Berechnungsmethode

Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) ist gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu werden der NEEM von den Maßnahmensetzern umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen sowie die korrespondierenden und auf Basis des EEffG und der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung berechneten Endenergieeinsparungen gemeldet. Die NEEM evaluiert und fasst diese Meldungen zusammen. Für die Berechnung der Kennzahl werden die jährlichen Energieeinsparungen in PJ auf Basis der Maßnahmenmeldungen seit 2014 addiert.