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KENNZAHL

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. Bundes-EnergieeffizienzG (EEffG)

Erreichung des kumulativen Endenergieeffizienzzieles gem. EEffG (BGBl. I 72/2014) und EU-RL 2018/2002/EU

2023
Keine Bewertung

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

2020 hat die alte Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL 2012/27/EU geendet und mit 2021 die neue Verpflichtungsperiode gem. Energieeffizienz-RL EU/2018/2002 begonnen. Daher fallen die Ist- und Zielzustände anfangs geringer aus und steigen bis 2030 wieder an. Im Jahr 2023 wurde das Bundes-Energieeffizienzgesetz einfachgesetzlich novelliert (BGBl. I Nr. 59/2023) und statt der Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle (NEEM) ist nunmehr die E-Control mit Inkrafttreten der jüngsten Gesetzesnovelle am 15. Juni 2023 die neue zuständige Behörde. Das Endenergieverbrauchsziel und das kumulierte Einsparziel sind grundsätzliche zwei verschiedene Ziele. Durch das Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen soll der Endenergieverbrauch entsprechend sinken. Die kumulierten Einsparungen aus den Energieeffizienzmaßnahmen leisten einen Beitrag zur Erreichung der übergeordneten Energieeffizienzzielen der Europäischen Union und zur Erreichung der Klimaneutralität 2040 in Österreich, sodass der im Kalenderjahr 2030 auf ein Regeljahr bezogene Endenergieverbrauch in Höhe von 920 Petajoule als Zielwert gem. §38 Abs. 1 Z1 lit.a EEffG nicht überschritten wird. Der absolute Endenergieverbrauch wird aber auch von Faktoren wie Wirtschaftswachstum, Bevölkerungswachstum und Witterung beeinflusst (und ist indikativer Natur).


Quelle

Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz –NEEM (Austrian Energy Agency)

Berechnungsmethode

Das EEffG legte in Umsetzung der EU-Effizienz-RL 2012/27/EU kumulierte Endenergieeinsparziele bis 2020 fest. Die Nationale Monitoringstelle Energieeffizienz (NEEM) war gem. EEffG verpflichtet, die Erfüllung des kumulativen Energieeffizienzzieles zu evaluieren. Dazu wurden der NEEM von den Maßnahmensetzern umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen sowie die korrespondierenden und auf Basis des EEffG und der Energieeffizienz-Richtlinienverordnung berechneten Endenergieeinsparungen gemeldet. Auch für den Zeitraum 2021 bis 2030 gibt die neue EU-Effizienz-RL 2018/2002/EU kumulierte Endenergieeinsparziele für Österreich in Höhe von mindestens 498 PJ vor.