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MASSNAHME

Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie

Umsetzung von Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energie; Weiterentwicklung von klima- und energierelevanten Förderungen, Impulsprogrammen und Anreizsystemen

2022
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Geförderte klima- und energierelevante Projekte nach Maßgabe der verfügbaren Mittel

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

128.190

Anzahl

Zielzustand

121.224

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Nach wie vor sind Marktengpässe bei Material und im DL-Bereich zu bemerken. Weiters hemmen Preissteigerungen die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen und von klimarelevanten Projekten. Mittelfristig wird jedoch bei gesteigertem Förderangebot ein Aufholeffekt erwartet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

62.357


Quelle

Kommunalkredit Public Consulting

Berechnungsmethode

Umweltförderung im Inland (einschließlich Sanierungsoffensive), Klima- und Energiefonds

Kennzahl: Am klimaaktiv Kompetenznetzwerk teilnehmende Personen, Institutionen und Projekte

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

71.317

Anzahl

Zielzustand

61.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Da nach den COVID-Jahren wieder Live-Veranstaltungen und Fachmessen stattfinden konnten und neue Programme sehr erfolgreich gestartet wurden, konnte das Ziel für 2022 nicht nur erreicht, sondern deutlich übererfüllt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

54.000


Quelle

Österreichische Energieagentur (AEA)

Berechnungsmethode

Erhebung Österreichische Energieagentur (AEA)

Kennzahl: Kompetenzpartner klimaaktiv mobil (z.B. zertifizierte Spritspartrainerinnen und -trainer, -fahrprüferinnen und -fahrprüfer, etc.)

Details zur Kennzahl

2022

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

2.989

Anzahl

Zielzustand

2.500

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Der Bereich „Aus- und Weiterbildung“ ist eine wichtige Säule von klimaaktiv mobil. Ziel von klimaaktiv mobil ist nicht nur, durch Förderungen Maßnahmen im Bereich umweltfreundlicher Mobilität anzustoßen, sondern auch durch die Aus- und Weiterbildung und damit zusammenhängend die Zertifizierung Expert:innen und Praktiker:innen zur selbstständigen Maßnahmenumsetzung zu befähigen. In den Jahren 2021 und 2022 gab es im Bereich der zertifizierten Kompetenzpartner:innen vor allem in zwei Bereichen sehr erfreuliche Entwicklungen: Im Bereich Aktive Mobilität wurden 132 Personen zu Radfahrlehrer:innen, 86 EcoDriving-Trainer:innen (Spritspartrainer:innen) sowie im Bereich E-Mobilität 193 Personen weitergebildet und zertifiziert, davon 72 Absolvent:innen der Ausbildung E-Mob Trainer und 121 Absolvent:innen der neuen Weiterbildung E-Mob-Check zur Nachrüstung von E-Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2020

Ausgangspunkt der Planung

2.400


Quelle

Österreichische Energieagentur (AEA)

Berechnungsmethode

Erhebung Österreichische Energieagentur (AEA)

Meilenstein: Erste Umsetzungsschritte des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP)

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Im Jänner 2022 wurde im Rahmen des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 (Teil I) das Nationale Emissionshandelszertifikategesetz (NEHG 2022) im Parlament beschlossen. Das Gesetz ist seit 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Der Startzeitpunkt der CO2-Bepreisung wurde durch eine nachfolgende Novellierung von 1. Juli auf 1. Oktober 2022 verschoben.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.01.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

NEKP wurde fristgerecht Ende 2019 an die EK übermittelt, Umsetzungsmonitoring gestartet

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Konkrete legistische Instrumente (z.B. EAG, EnEffG, WärmeG, UFI-Novelle) in Kraft

Erläuterung der Entwicklung

Mit dem NEHG wird beginnend mit Oktober 2022 ein nationaler CO2-Preis auf Emissionen fossiler Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des EU-Emissionshandelssystems eingeführt. Der CO2-Preis startet in der Fixpreisphase (2022-2025) zunächst mit 30 Euro je Tonne CO2. 2023 gilt eine Erhöhung auf 35 Euro, 2024 45 Euro und 2025 55 Euro.
Mit dem nationalen CO2-Preis wird eine wichtige „Maßnahmenoption“ des NEKP 2019 sowie ein zentrales klimapolitisches Vorhaben aus dem Regierungsprogramm 2020-2024 zur Umsetzung gebracht.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze