MASSNAHME
Bezugnahme bei Gebarungsüberprüfungen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Bezugnahme bei Gebarungsüberprüfungen auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Veröffentlichte Berichte mit Bezugnahme auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
8Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die nachhaltigen Entwicklungsziele wurden in acht veröffentlichten Berichten behandelt, u.a. „Lebensmittel – Versorgungssicherheit“, „Wildbach- und Lawinenverbauung in Oberösterreich und Steiermark“ oder „Bildungsdirektionen“. Insbesondere aufgrund zahlreicher Sonderprüfungen und ressourcenintensiver Auf- und Vorbereitung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse erreichte der Rechnungshof seinen Zielwert nur teilweise.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
14
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Anzahl an veröffentlichten Berichten mit Bezugnahme auf die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen