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Ressort - Untergliederung 06

Rechnungshof

UG 06 - Rechnungshof

2023

Leitbild der Untergliederung

Der Rechnungshof überprüft auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene vor dem Hintergrund der ihm verfassungsgemäß zukommenden Unabhängigkeit sowie seiner Prüfungszuständigkeit, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ordnungsgemäß, sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig eingesetzt werden. Seine Kernaufgabe ist das Prüfen und Beraten. Er trägt dazu bei, das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Einrichtungen zu untermauern, Transparenz über den Einsatz der öffentlichen Mittel zu schaffen und damit Effizienz und Effektivität im öffentlichen Bereich zu steigern. Er schafft so einen wesentlichen Mehrwert und Nutzen für die Gesellschaft. Als wichtigstes Ziel strebt er den bestmöglichen Einsatz der öffentlichen Mittel im Sinn einer leistungsfähigen, zeitgemäßen, den Erfordernissen gerecht werdenden Verwaltung an.

Wirkungsziele 2023

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Zufriedenheit der Abgeordneten des Nationalrates und der Landtage mit der Beratungsleistung durch den Rechnungshof sowie mit der Aktualität der Themen und Verständlichkeit der Berichte

Einladungen des Rechnungshofes zu Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungskörper

Parlamentarische Briefings von Abgeordneten zu den Rechnungshof-Berichten in Vorbereitung auf Rechnungshof- und Budgetausschüsse

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen (Nachfrageverfahren; ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Follow-up-Überprüfungen (zwei bis drei Jahre nach Berichtsveröffentlichung)

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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