Die Herausforderungen eines föderalen Systems bestehen in den finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit einhergehenden Verflechtung von Finanzströmen (auseinanderfallende Finanzierungs-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung). Aber auch innerhalb einer Gebietskörperschaft können intransparente Finanzströme und nicht ausgeschöpfte Synergien vorliegen. Fundierte Entscheidungen bedürfen jedoch einer uneingeschränkten Transparenz. Mit seinen Prüfberichten aber ebenso mit seinen weiteren Berichten, wie etwa dem Bundesrechnungsabschluss, dem Einkommensbericht oder dem Bericht zum Nachfrageverfahren schuf der Rechnungshof auch im Jahr 2023 wieder Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel.
In seinem mittelfristigen Prüfungsschwerpunkt „Next Generation Austria – Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation.“ thematisiert der Rechnungshof die öffentlichen Finanzen und dabei insbesondere die Schulden(-entwicklung). Über die Schulden, Haftungen und die Entwicklung der öffentlichen Finanzen berichtete der Rechnungshof im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses 2022 erstmals in einem eigenen Band.
Auf gesamtstaatlicher Ebene erzielte Österreich im Jahr 2022 ein öffentliches Defizit von -3,2 % des BIP und damit gegenüber dem Jahr 2021 (-5,8 % des BIP) eine Verbesserung um 2,6 Prozentpunkte. Der gesamtstaatliche Schuldenstand blieb durch weitere Schuldaufnahmen, insbesondere für die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID–19–Pandemie und deren Auswirkungen hoch; er fiel aber von 82,3 % des BIP im Jahr 2021 auf 78,4 % des BIP im Jahr 2022.
Im Jahr 2023 nahm der Bund mit Stand 30. November Finanzschulden in Höhe von rd. 65,731 Mrd. Euro auf. Zu diesem Stichtag betrugen die Finanzschulden 282,025 Mrd. Euro. Im Vergleich zum Jahr 2019 – vor Ausbruch der COVID–19–Pandemie und den in diesem Zusammenhang gesetzten Unterstützungsleistungen – haben sich die Finanzschulden nicht nur in Bezug auf das aufgenommene Volumen verdreifacht, sondern auch die Anzahl der Gegenzeichnungen der Finanzschulden, die von der Präsidentin des Rechnungshofes vorzunehmen sind, hat sich von 53 auf 163 verdreifacht.
Transparente öffentliche Finanzen hängen maßgeblich von den diesbezüglichen (haushalts-) rechtlichen Vorgaben ab. Vor rund zehn Jahren, am 1. Jänner 2013, trat die zweite Etappe der Haushaltsrechtsreform in Kraft. Der Rechnungshof organisierte im Juli 2023 die Veranstaltung „Reformbedarf im Haushaltsrecht – Transparenz und Lage der öffentlichen Finanzen“, welche im Parlament stattfand, um die Diskussion zur Weiterentwicklung des Haushaltsrechts wieder aufzunehmen. Geladen waren rund 100 Gäste, unter ihnen die Budgetsprecherin und die Budgetsprecher, die Sprecherin und die Sprecher des Rechnungshofausschusses sowie weitere Expertinnen und Experten aus den Bereichen Budget und Finanzen.
Um den Herausforderungen der Sicherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushaltes, der Erwartung stetig steigender Ausgaben aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung sowie der ansteigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben zu begegnen, ist der Rechnungshof weiterhin bestrebt, Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Einsparungs- bzw. Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb prüft der Rechnungshof seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z.B. Gesundheit, Pflege, Bildung, Förderungen und Vergaben. Insgesamt elf ressourcenintensive Querschnittsprüfungen im Jahr 2023 (z.B. „COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung 2022“, „Straßenbahnprojekte Graz, Innsbruck, Linz“, „Bildungsdirektionen“, „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“, „Investitionen der Länder Oberösterreich und Steiermark“, „Compliance – Korruptionsprävention bei Immobilientransaktionen: ÖBB-Immobilienmanagement GmbH und Österreichische Post AG“) sorgten für Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung, des Mitteleinsatzes, der Bedarfsorientierung und der Wirkung.
Dem Rechnungshof obliegen die Kontrolle und Veröffentlichung der Rechenschaftsberichte politischer Parteien. Er kontrolliert dabei die Richtigkeit der Angaben und erstattete im Jahr 2023 aufgrund von Anhaltspunkten für Verstöße gegen das Parteiengesetz drei Mitteilungen zu insgesamt zwölf Sachverhalten an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Der Rechnungshof veröffentlichte im Jahr 2023 sieben Rechenschaftsberichte.
Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu den Berichten sowie den weiteren Produkten des Rechnungshofes haben, stellt der Rechnungshof diese unmittelbar nach Vorlage an das Parlament und an die Landtage barrierefrei auf seiner Website zur Verfügung.
Dem Rechnungshof ist weiters die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Anliegen. Auch im Sommer 2023 konnten die Bürgerinnen und Bürger wieder unter dem Motto „#zeigenSieauf“ Vorschläge für Prüfungen an den Rechnungshof einbringen. Mit der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung soll das Interesse an der Arbeit des Rechnungshofes gestärkt werden.
Um seine Reichweite zu erhöhen, ist der Rechnungshof auch in den sozialen Medien präsent: Neben Facebook, Twitter und Instagram wurde „Trust – Der Podcast aus dem Rechnungshof“ erfolgreich weitergeführt. Das Ziel des Podcasts ist, Bürgerinnen und Bürger niederschwellig über den Rechnungshof zu informieren.
Zur weiteren Erhöhung der Transparenz setzte der Rechnungshof umfangreiche Methoden der Datenanalyse ein. Mit Netzwerkgrafiken trug er zur leichteren Verständlichkeit und besseren Erfassbarkeit komplexer Mittelströme bei. Im Bericht „Nachhaltigkeit des Pensionssystems“ sind die Kennzahlen zum österreichischen Pensionssystem mittels interaktiver Grafiken übersichtlich dargestellt, sodass ein rascher Überblick u.a. zum Pensionsantrittsalter oder zu Erträgen und Aufwand gegeben ist. Ferner wurden in interaktiver Form bspw. die Ergebnisse der Prüfung „COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung 2022“ neuerlich visualisiert und die quartalsweise Entwicklung des geplanten Gesamtvolumens und der tatsächlich gewährten Hilfsleistungen für alle Hilfsmaßnahmen von Bund und Bundesländern darstellbar aufbereitet.
Die Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen im Allgemeinen (Ziel 16.6 der SDG).
Mit einer zweistufigen Wirkungskontrolle verfolgt der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2023 fragte er im Rahmen des Nachfrageverfahrens 70 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2022. Quantitativ zeigte sich ein hoher Wirkungsgrad von 88,7 % (umgesetzt, teilweise umgesetzt und zugesagt). Damit insbesondere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger einen raschen Überblick über erzielte Wirkungen des Rechnungshofes, aber auch über offene Handlungspotenziale gewinnen können, führte der Rechnungshof eine qualitative Analyse durch. Die Basis für die qualitative Auswertung bildeten vor allem die insgesamt 317 zentralen Empfehlungen in den Berichten des Jahres 2022 bzw. die Rückmeldungen der überprüften Stellen zu den bisher gesetzten Umsetzungsschritten. Mit dieser inhaltlichen Auseinandersetzung zeigt der Rechnungshof für einige wesentliche Themenbereiche (z.B. Förderungen, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Korruptionsprävention, Gleichstellung und Diversität, Bürgernutzen) transparent auf, welche zentralen Empfehlungen in welcher Form umgesetzt und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. Im Rahmen von acht Follow–up–Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von insgesamt 138 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 69,6 %. Dieser niedrige Wirkungsgrad basiert auf dem Bericht zur „Pflege in Österreich und Förderung der 24–Stunden–Betreuung; Follow–up–Überprüfung“, aus dem hervorgeht, dass in diesem Bereich trotz erzielter Fortschritte weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Ohne Berücksichtigung dieses Berichts läge der Wirkungsgrad bei 87,6 %. Zur besseren Nachverfolgung der Entwicklung stellt der Rechnungshof in seinen Follow–up–Berichten auch das Ergebnis aus dem Nachfrageverfahren tabellarisch dar.