Die Herausforderungen eines föderalen Systems bestehen in den finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit einhergehenden Verflechtung von Finanzströmen (auseinanderfallende Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung). Aber auch innerhalb einer Gebietskörperschaft können intransparente Finanzströme und nicht ausgeschöpfte Synergien vorliegen. Fundierte Entscheidungen bedürfen jedoch einer uneingeschränkten Transparenz. Mit seinen Prüfberichten aber ebenso mit seinen weiteren Berichten, wie etwa dem Bundesrechnungsabschluss, dem Allgemeinen Einkommensbericht oder dem Bericht zum Nachfrageverfahren schuf der Rechnungshof auch im Jahr 2024 wieder Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel.
In seinem mittelfristigen Prüfungsschwerpunkt „Next Generation Austria – Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation.“ thematisierte der Rechnungshof die öffentlichen Finanzen und dabei insbesondere die Schulden(entwicklung). Über die Schulden, Haftungen und die Entwicklung der öffentlichen Finanzen berichtete der Rechnungshof im Rahmen des Bundesrechnungsabschlusses 2023 wieder in einem eigenen Band.
Die COVID-19-Pandemie, die Teuerung und die Energiekrise ließen die Finanzschulden des Bundes – der in Krisenzeiten immer wieder in Vorlage treten musste – massiv ansteigen.
Mit dem Bundesrechnungsabschluss schafft der Rechnungshof jährlich Transparenz über die Abschlussrechnungen auf Bundesebene und die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Er enthält ein eigenes Kapitel für jede Budgetuntergliederung sowie die konsolidierten Abschlussrechnungen und die Voranschlagsvergleichsrechnungen. In einem eigenen Band stellt der Rechnungshof die Finanzschulden des Bundes, die Bundeshaftungen, die Eventualverbindlichkeiten und -forderungen sowie die Entwicklung der öffentlichen Finanzen dar.
Im Jahr 2024 nahm der Bund mit Stand 31. Dezember Finanzschulden in Höhe von rd. 66,332 Mrd. Euro auf. Zu diesem Stichtag betrugen die Finanzschulden 299,252 Mrd. Euro. Die Anzahl der Gegenzeichnungen von Finanzschulden durch die Präsidentin lag bei 182. Dies stellt eine weitere Sonderaufgabe des Rechnungshofes dar.
Um den Herausforderungen der Sicherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushaltes, der Erwartung stetig steigender Ausgaben aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung sowie der ansteigenden Gesundheits– und Pflegeausgaben zu begegnen, ist der Rechnungshof weiterhin bestrebt, Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Einsparungs– bzw. Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb prüft der Rechnungshof seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z.B. Gesundheit, Pflege, Bildung, Förderungen und Vergaben. Insgesamt 17 ressourcenintensive Querschnittsprüfungen im Jahr 2024 (z.B. „FH Burgenland und FH Vorarlberg“, „Digitales Leistungsspektrum ausgewählter Gemeinden“, „Klimakrise – Herausforderungen für die Wasserwirtschaft in Niederösterreich“, „Akutgeriatrie und Remobilisation in Niederösterreich und in der Steiermark.“, „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung – Förderungen und Tierschutzkontrollen“, „Medizinische Rehabilitation – Organisation und Umsetzung“) sorgten für Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung, des Mitteleinsatzes, der Bedarfsorientierung und der Wirkung.
Im Zuge der Kontrolle der vorgelegten Rechenschaftsberichte politischer Parteien im Jahr 2024 erstattete der Rechnungshof aufgrund von Anhaltspunkten für Verstöße gegen das Parteiengesetz acht Mitteilungen zu insgesamt 27 Sachverhalten an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat. Der Rechnungshof veröffentlichte im Jahr 2024 acht Rechenschaftsberichte.
Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu den Berichten sowie den weiteren Produkten des Rechnungshofes haben, stellt der Rechnungshof diese unmittelbar nach Vorlage an das Parlament und an die Landtage barrierefrei auf seiner Website zur Verfügung.
Dem Rechnungshof ist weiters die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Anliegen. Auch im Sommer 2024 konnten die Bürgerinnen und Bürger wieder unter dem Motto „#zeigenSieauf“ Vorschläge für Prüfungen an den Rechnungshof einbringen. Mit der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung soll das Interesse an der Arbeit des Rechnungshofes gestärkt werden.
Um seine Reichweite zu erhöhen, ist der Rechnungshof auch in den sozialen Medien präsent: Neben Facebook, X und Instagram wurde „Trust – Der Podcast aus dem Rechnungshof“ erfolgreich weitergeführt. Das Ziel des Podcasts ist, Bürgerinnen und Bürger niederschwellig über den Rechnungshof zu informieren.
Die Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen im Allgemeinen (Ziel 16.6 der SDG).
Mit einer zweistufigen Wirkungskontrolle verfolgt der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2024 fragte er im Rahmen des Nachfrageverfahrens 83 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2023. Quantitativ zeigte sich ein hoher Wirkungsgrad von 83,9 % (umgesetzt, teilweise umgesetzt und zugesagt). Damit insbesondere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger einen raschen Überblick über erzielte Wirkungen des Rechnungshofes, aber auch über offene Handlungspotenziale gewinnen können, führte der Rechnungshof eine qualitative Analyse durch. Die Basis für die qualitative Auswertung bildeten vor allem die insgesamt 373 zentralen Empfehlungen in den Berichten des Jahres 2023 bzw. die Rückmeldungen der überprüften Stellen zu den bisher gesetzten Umsetzungsschritten. Mit dieser inhaltlichen Auseinandersetzung zeigte der Rechnungshof für einige wesentliche Themenbereiche (z.B. Bildung, Versorgungssicherheit, Förderungen, Gleichstellung und Diversität) transparent auf, welche zentralen Empfehlungen in welcher Form umgesetzt und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. Im Rahmen von zehn Follow-up-Überprüfungen im Jahr 2024 beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von insgesamt 173 Empfehlungen im Rahmen einer Überprüfung vor Ort selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 68,2 %. Dieser niedrige Wirkungsgrad basiert insbesondere auf dem Bericht zum „Klimaschutz in Österreich; Follow-up-Überprüfung“, aus dem hervorgeht, dass in diesem Bereich trotz erzielter Fortschritte weiterhin großer Handlungsbedarf besteht. Zur besseren Nachverfolgung der Entwicklung stellt der Rechnungshof in seinen Follow-up-Berichten auch das Ergebnis aus dem Nachfrageverfahren tabellarisch dar.