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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Herausforderungen eines föderalen Systems bestehen in den finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit einhergehenden Verflechtung von Finanzströmen (auseinanderfallende Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung). Aber auch innerhalb einer Gebietskörperschaft können intransparente Finanzströme und nicht ausgeschöpfte Synergien vorliegen. Fundierte Entscheidungen bedürfen jedoch einer uneingeschränkten Transparenz. Mit seinen Prüfberichten aber ebenso mit seinen weiteren Berichten, wie etwa dem Bundesrechnungsabschluss, dem Einkommensbericht oder dem Bericht zum Nachfrageverfahren, schuf der Rechnungshof auch im Jahr 2022 wieder Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel.
Der Nationalrat beschloss umfangreiche Maßnahmenpakete zur Abfederung der COVID–19–Pandemie. Die tatsächlichen fiskalischen Gesamtauswirkungen sind noch nicht bekannt. Der Rechnungshof legte auch im Bundesrechnungsabschluss 2022 wieder einen Fokus auf die Finanzierungsströme.
Auf gesamtstaatlicher Ebene erzielte Österreich im Jahr 2021 ein öffentliches Defizit von -5,9 % des BIP und damit gegenüber dem Jahr 2020 (-8,0 % des BIP) eine Verbesserung um 2,1 Prozentpunkte. Der gesamtstaatliche Schuldenstand blieb durch weitere Schuldaufnahmen, insbesondere für die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID–19–Pandemie und deren Auswirkungen hoch; er fiel aber von 83,3 % des BIP im Jahr 2020 auf 82,8 % des BIP im Jahr 2021. Der Rechnungshof sieht es als seine Verpflichtung, mit Nachdruck auf die Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen hinzuweisen und die umfangreichen Fördermaßnahmen im Hinblick auf einen wirksamen, bedarfsorientierten Mitteleinsatz zu überprüfen.
Der Rechnungshof passte nach Ausbruch der COVID–19–Pandemie sein Prüfungsprogramm an, leitete zahlreiche COVID–19–bezogene Prüfungen über die vielfältigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung bis Ende des Jahres 2022 ein und veröffentlichte bereits zahlreiche Pandemie-Berichte, wie z.B. „COVID–19–Kurzarbeit“ oder „COFAG und Zuschüsse an Unternehmen“. Anhand dieser Prüfungen trat auch ein Optimierungsbedarf bei der Verwaltung in der Krise zutage und der Rechnungshof gab dazu Verbesserungsvorschläge ab.
Um den Herausforderungen der Sicherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushalts, der Erwartung stetig steigender Ausgaben aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung sowie der ansteigenden Gesundheits– und Pflegeausgaben zu begegnen, ist der Rechnungshof weiterhin bestrebt, Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Einsparungs– bzw. Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb prüft der Rechnungshof seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z.B. Gesundheit, Pflege, Bildung, Förderungen und Vergaben. Insgesamt 14 ressourcenintensive Querschnittsprüfungen im Jahr 2022 (z.B „COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung“, „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie“, „Reform der Sozialversicherungsträger – Fusion – finanzielle Lage“, „Wohnrechtliche Schlichtungsstellen mit Schwerpunkt in Innsbruck und Salzburg“, „Dienstrechtliche und technische Umsetzung von Telearbeit in ausgewählten Bundesministerien“) sorgten für Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung, des Mitteleinsatzes, der Bedarfsorientierung und der Wirkung.
Der Rechnungshof ist weiterhin bestrebt, bei Vergleichen und Benchmarks verstärkt darauf zu achten, dass diese tatsächlich auf Österreich bezogen sind. Dies gilt insbesondere für das Gesundheitssystem.
Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu den Berichten sowie den weiteren Produkten des Rechnungshofes haben, stellt der Rechnungshof diese unmittelbar nach Vorlage an das Parlament und an die Landtage barrierefrei auf seiner Website zur Verfügung.
Dem Rechnungshof ist weiters die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Anliegen. Auch im Sommer 2022 konnten die Bürgerinnen und Bürger wieder unter dem Motto „#zeigenSieauf“ Vorschläge für Prüfungen an den Rechnungshof einbringen. Mit der Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung soll das Interesse an der Arbeit des Rechnungshofes gestärkt werden.
Um seine Reichweite zu erhöhen, ist der Rechnungshof auch in den sozialen Medien präsent: Neben Facebook, Twitter und Instagram wurde auch „Trust – Der Podcast aus dem Rechnungshof“ weitergeführt. Das Ziel des Podcasts ist, Bürgerinnen und Bürger niederschwellig über den Rechnungshof zu informieren.
Zur weiteren Erhöhung der Transparenz setzte der Rechnungshof umfangreiche Methoden der Datenanalyse ein. Mit Netzwerkgrafiken trug er zur leichteren Verständlichkeit und besseren Erfassbarkeit komplexer Mittelströme bei. Im Bericht „COFAG und Zuschüsse an Unternehmen“ finden sich einige Abbildungen zu den genehmigten, beantragten und ausbezahlten Zuschüssen an Unternehmen. Aus den Daten erstellte der Rechnungshof interaktive Anwendungen, die es ermöglichen, einzelne Maßnahmen und Auszahlungen detailliert aufzurufen. Damit schuf der Rechnungshof Transparenz zu den COVID-19-Finanzierungen bzw. Zuschüssen an Unternehmen. Ferner wurden in interaktiver Form bspw. die Ergebnisse der Prüfung „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen: Datenaktualisierung“ neuerlich visualisiert und getrennt nach Gebietskörperschaften im zeitlichen Verlauf darstellbar aufbereitet.
Die Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen im Allgemeinen (Ziel 16.6 der SDG–Ziele).
Mit einer zweistufigen Wirkungskontrolle verfolgt der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2022 fragte er im Rahmen des Nachfrageverfahrens 88 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2021. Quantitativ zeigte sich ein hoher Wirkungsgrad von 89,1 % (umgesetzt, teilweise umgesetzt und zugesagt). Damit insbesondere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger einen raschen Überblick über erzielte Wirkungen des Rechnungshofes, aber auch über offene Handlungspotenziale gewinnen können, führte der Rechnungshof eine qualitative Analyse durch. Die Basis für die qualitative Auswertung stellten vor allem die insgesamt 395 zentralen Empfehlungen in den Berichten des Jahres 2021 bzw. die Rückmeldungen der überprüften Stellen zu den bisher gesetzten Umsetzungsschritten dar. Mit dieser inhaltlichen Auseinandersetzung zeigt der Rechnungshof für einige wesentliche Themenbereiche (z.B. COVID-19-Pandemie, Gesundheit, Umwelt und Klimaschutz, Gleichstellung und Diversität, Digitalisierung) transparent auf, welche zentralen Empfehlungen in welcher Form umgesetzt und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. Im Rahmen von acht Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von insgesamt 142 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 87,3 %.
Zur besseren Nachverfolgung der Entwicklung stellt der Rechnungshof in seinen Follow-up Berichten auch das Ergebnis aus dem Nachfrageverfahren tabellarisch dar. Im Jahr 2022 erfolgte eine Weiterentwicklung dieser Prüfungsart durch so genannte „Follow-up-Überprüfungen Plus“. Dabei werden im Zuge der Prüfung auch aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, die bei der Erstüberprüfung noch nicht relevant und daher nicht behandelt waren. Die zentrale Frage ist jene, ob auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ein erkanntes Problem tatsächlich gelöst wurde. Diese neue Vorgehensweise erhöht die Aussagekraft und verstärkt die Wirksamkeit des Rechnungshofes.