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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates

2021
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Herausforderungen eines föderalen Systems bestehen in den finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit einhergehenden Verflechtung von Finanzströmen (auseinanderfallende Finanzierungs–, Aufgaben– und Ausgabenverantwortung). Aber auch innerhalb einer Gebietskörperschaft können intransparente Finanzströme und nicht ausgeschöpfte Synergien vorliegen. Fundierte Entscheidungen bedürften aber einer uneingeschränkten Transparenz. Mit seinen Prüfberichten aber ebenso mit seinen weiteren Berichten, wie etwa dem Bundesrechnungsabschluss, dem Einkommensbericht oder dem Bericht zum Nachfrageverfahren schuf der Rechnungshof auch im Jahr 2021 wieder Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel.
Der Nationalrat beschloss umfangreiche Maßnahmenpakete zur Abfederung der COVID-19-Pandemie. Die tatsächlichen fiskalischen Auswirkungen sind noch nicht bekannt. Der Rechnungshof legte auch im Bundesrechnungsabschluss 2021 einen Fokus auf die Finanzierungsströme, um die Ordnungsmäßigkeit des Mitteleinsatzes zu prüfen. Der Rechnungshof stellte auch im Jahr 2021 den Abgeordneten des Nationalrates seine Expertise zum Bundesrechnungsabschluss zur Verfügung. Ein Bericht über das Ausmaß der finanziellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern soll erhöhte Transparenz schaffen.
Auf gesamtstaatlicher Ebene erzielte Österreich im Jahr 2020 ein öffentliches Defizit von 8,9 % des BIP; im Jahr 2019 betrug der Überschuss noch 0,6 % des BIP. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch die Schuldaufnahmen für die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie von 70,5 % des BIP im Jahr 2019 um 34,819 Mrd. EUR (+12,4 %) auf 83,9 % des BIP (315,160 Mrd. EUR) im Jahr 2020 an. Der Rechnungshof sieht es als seine Verpflichtung, mit Nachdruck auf die Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen hinzuweisen und die umfangreichen Fördermaßnahmen auf einen wirksamen, bedarfsorientierten Mitteleinsatz zu überprüfen.
Der Rechnungshof passte bereits im Frühjahr 2020 umgehend – also zeitnah nach Ausbruch der COVID-19-Pandemie – sein Prüfungsprogramm an, leitete bis Ende des Jahres 2021 rund 20 COVID-19-bezogene Prüfungen über die vielfältigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung ein und veröffentlichte bis Ende 2021 vier Pandemie–Berichte.
Um den Herausforderungen der Sicherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushaltes, der Erwartungen stetig steigender Ausgaben aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung sowie der ansteigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben zu begegnen, ist der Rechnungshof weiterhin bestrebt, Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Einsparungs– bzw. Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb prüft der Rechnungshof seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z. B. Gesundheit, Pflege, Bildung, Förderungen und Vergaben. Insgesamt elf ressourcenintensive Querschnittsprüfungen im Jahr 2021 (z. B. „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie“, „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“, „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“, „Lehre und Betreuungsverhältnisse – Universität Graz und Wirtschaftsuniversität Wien“ und „Klimaschutz in Österreich – Maßnahmen und Zielerreichung 2020“) sorgten für Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung, des Mitteleinsatzes, der Bedarfsorientierung und der Wirkung.
Der Rechnungshof hat – basierend auf seinen Erfahrungen aus der Zeit der COVID-19-Pandemie – Überlegungen zu seiner Prüfmethodik angestellt. Er forciert weiterhin, bei Vergleichen und Benchmarks verstärkt darauf zu achten, dass diese tatsächlich auf Österreich bezogen sind. Dies gilt insbesondere für das Gesundheitssystem. Der Rechnungshof unterstützt ein nachhaltiges und stabiles Gesundheitssystem, das eine qualitativ hochwertige Versorgung leisten kann.
Dem Rechnungshof ist die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Anliegen. Er nimmt jederzeit Prüfungsvorschläge entgegen. Auch im Sommer 2021 konnten die Bürgerinnen und Bürger – wie in den Vorjahren – zusätzlich auch unter dem Motto „#zeigenSieauf“ Vorschläge für Prüfungen an den Rechnungshof einbringen. In den Jahren 2017–2021 wurden insgesamt 14 Berichte zu Prüfungen veröffentlicht, welche auf Bürgerbeteiligung beruhen. Die Diskussionen der Berichte des Rechnungshofes in den Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungskörper erhöhen die Transparenz und die Wirkung der Feststellungen und Empfehlungen des Rechnungshofes. Aufgrund der Fortdauer der Pandemie konnte der Rechnungshof den noch immer ambitionierten Zielwert für die Anzahl an Einladungen zu Ausschüssen der Allgemeinen Vertretungskörper (55) mit 47 Einladungen nicht erreichen.
Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu den Berichten sowie den weiteren Produkten des Rechnungshofes (wie z. B. Einkommensberichte) haben, stellt der Rechnungshof diese unmittelbar nach Vorlage an das Parlament und an die Landtage barrierefrei auf seiner Website zur Verfügung.
Um seine Reichweite noch weiter zu erhöhen, ist der Rechnungshof in den sozialen Medien präsent: sowohl auf Facebook, Twitter als auch Instagram. Ferner ging im Jänner 2021 „Trust – Der Podcast aus dem Rechnungshof“ erstmals „on air“. Die Entwicklung des neuen Formats war auch der Pandemie geschuldet. Das Ziel des Podcasts war und ist, Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Arbeit des Rechnungshofes interessieren – auch in Zeiten, in denen persönliche Kontakte weniger möglich sind – niederschwellig zu informieren.
Zur weiteren Erhöhung der Transparenz setzte der Rechnungshof vermehrt umfangreiche Methoden der Datenanalyse ein. Mit Netzwerkgrafiken trug er zur leichteren Verständlichkeit und besseren Erfassbarkeit komplexer Mittelströme bei. Zudem kam bei einzelnen Prüfungen des Rechnungshofes auch ein Geoinformationssystem zur Anwendung. Mit den räumlichen Daten können Sachverhalte besser analysiert, beurteilt und transparent dargestellt werden. Im Bericht „Unternehmen des Bundes“ findet sich eine Abbildung der Beteiligungen und Kennzahlen von Unternehmen, an denen der Bund Mehrheitseigentümer ist. Aus den Daten erstellte der Rechnungshof eine interaktive Anwendung, die es ermöglicht, einzelne Unternehmensabhängigkeiten durch einen Mausklick in der Grafik hervorzuheben und Informationen zu gewünschten Unternehmen abzurufen. Damit schuf der Rechnungshof Transparenz zu den Beteiligungen des Bundes. Ferner wurden in interaktiver Form bspw. die Ergebnisse der Prüfung „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ visualisiert. Zur Unterstützung von Obersten Rechnungskontrollbehörden veröffentlicht das Generalsekretariat der INTOSAI die SDG-Berichte von Obersten Rechnungskontrollbehörden auf der INTOSAI Website. Eine interaktive Weltkarte, der SDG-Atlas, veranschaulicht, wieviele Oberste Rechnungskontrollbehörden weltweit bereits SDG-Berichte veröffentlicht haben. Der Rechnungshof plant weitere interaktive Anwendungen.
Die Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rechenschaftspflicht öffentlicher Institutionen im Allgemeinen (Ziel 16.6 der SDG-Ziele).