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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaates

2020
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Herausforderungen eines föderalen Systems bestehen in den finanziellen Beziehungen und Abhängigkeiten der Gebietskörperschaften und der damit einhergehenden Verflechtung von Finanzströmen (auseinanderfallende Finanzierungs-, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung). Aber auch innerhalb einer Gebietskörperschaft können intransparente Finanzströme und nicht ausgeschöpfte Synergien vorliegen. Fundierte Entscheidungen bedürften aber einer uneingeschränkten Transparenz. Mit seinen Prüfberichten aber ebenso mit seinen weiteren Berichten, wie etwa dem Bundesrechnungsabschluss, dem Einkommensbericht oder dem Bericht zum Nachfrageverfahren schuf der Rechnungshof auch im Jahr 2020 wieder Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel.
Der Nationalrat beschloss umfangreiche Maßnahmenpakete zur Abfederung der Covid-19-Pandemie. Die tatsächlichen fiskalischen Auswirkungen sind noch nicht bekannt. Der Rechnungshof hat deshalb im Bundesrechnungsabschluss 2020 einen Fokus auf die Finanzierungsströme gelegt, um die Ordnungsmäßigkeit des Mitteleinsatzes zu prüfen. Ein Bericht über die Struktur und das Ausmaß der finanziellen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern soll erhöhte Transparenz schaffen.
Der gesamtstaatliche Schuldenstand sank 2019 zwar auf rund 70,5 %, der Anstieg 2020 auf rund 83,9 % veranlasst den Rechnungshof jedoch, nach der Krise wieder mit Nachdruck auf die Sicherstellung nachhaltiger öffentlicher Finanzen hinzuweisen.
Der Rechnungshof sieht seine Verpflichtung insbesondere auch darin, die umfangreichen Fördermaßnahmen auf einen wirksamen, bedarfsorientierten Mitteilsatz zu überprüfen. Er passte im Frühjahr 2020 sein Prüfungsprogramm für das Jahr 2020 an und ergänzte es um Prüfungen zu den Maßnahmenpaketen zur Abfederung der Covid-19-Pandemie.
Um den Herausforderungen der Sicherstellung eines nachhaltig ausgeglichenen Haushaltes, der Erwartungen stetig steigender Ausgaben aufgrund der prognostizierten demografischen Entwicklung sowie der ansteigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben zu begegnen, ist der Rechnungshof bestrebt, Doppelgleisigkeiten, Ineffizienzen und Einsparungs- bzw. Optimierungspotenziale in und zwischen Gebietskörperschaften aufzuzeigen. Deshalb prüft der Rechnungshof seit jeher insbesondere Bereiche mit hohen Ausgaben, wie z. B. Gesundheit, Pflege, Bildung, Förderungen und Vergaben. Insgesamt 16 veröffentlichte Berichte aus ressourcenintensiven Querschnittsprüfungen (z. B. Pflege in Österreich, Aufnahme – Human– und Zahnmedizin, Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut) sorgten für Transparenz hinsichtlich der Qualität der Leistungserbringung, des Mitteleinsatzes, der Bedarfsorientierung und der Wirkung.
Der Rechnungshof hat – basierend auf seinen Erfahrungen aus der Zeit der Covid-19-Pandemie – Überlegungen zu seiner Prüfmethodik angestellt. Er wird in Zukunft bei Vergleichen und Benchmarks verstärkt darauf achten, dass diese tatsächlich auf Österreich bezogen sind. Dies gilt insbesondere für das Gesundheitssystem. Der Rechnungshof unterstützt ein nachhaltiges und stabiles Gesundheitssystem, das eine qualitativ hochwertige Versorgung leisten kann.
Dem Rechnungshof ist die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern ein hohes Anliegen. Er nimmt jederzeit Prüfungsvorschläge entgegen. Im Sommer 2020 konnten die Bürgerinnen und Bürger – wie in den Vorjahren – zusätzlich auch unter dem Motto „#zeigenSieauf“ Vorschläge für Prüfungen an den Rechnungshof einbringen. In den Jahren 2017–2021 lassen sich insgesamt 20 Prüfungen auf die Bürgerbeteiligung zurückführen.
Damit interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit Zugang zu den Berichten sowie den weiteren Produkten des Rechnungshofes (wie z. B. Einkommensberichte) haben, stellt der Rechnungshof diese unmittelbar nach Vorlage an das Parlament und an die Landtage barrierefrei auf seiner Website zur Verfügung.
Um seine Reichweite noch weiter zu erhöhen, ist der Rechnungshof in den sozialen Medien präsent: sowohl auf Facebook, Twitter als auch Instagram. Auf YouTube findet sich außerdem eine Information der Präsidentin zum Bericht „Pflege in Österreich“.
Zur weiteren Erhöhung der Transparenz setzte der Rechnungshof vermehrt umfangreiche Methoden der Datenanalyse ein. Mit Netzwerkgrafiken trug er zur leichteren Verständlichkeit und besseren Erfassbarkeit komplexer Mittelströme bei. Zudem kam bei Prüfungen des Rechnungshofes verstärkt ein Geoinformationssystem zur Anwendung. Mit den räumlichen Daten können Sachverhalte besser analysiert, beurteilt und transparent dargestellt werden. Im Bericht „Unternehmen des Bundes“ findet sich eine Abbildung der Beteiligungen und Kennzahlen von Unternehmen, an denen der Bund Mehrheitseigentümer ist. Aus den Daten erstellte der Rechnungshof eine interaktive Anwendung, die es ermöglicht, einzelne Unternehmensabhängigkeiten durch einen Mausklick in der Grafik hervorzuheben und Informationen zu gewünschten Unternehmen abzurufen. Damit schuf der Rechnungshof Transparenz zu den Beteiligungen des Bundes. Der Rechnungshof plant weitere interaktive Anwendungen.
Die Schaffung von Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die finanzielle Nachhaltigkeit des Gesamtstaats leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Rechenschaftsplicht öffentlicher Institutionen im Allgemeinen (Ziel 16.6 der SDG-Ziele).