Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
KENNZAHL

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen - Nachfrageverfahren

Umgesetzte, teilweise umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen (Nachfrageverfahren; ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

2023
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Wirksamkeit des Rechnungshofes zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Um seine Wirkung zu messen, aber auch um sie zu verstärken, führt der Rechnungshof ein zweistufiges Verfahren zur Wirkungskontrolle durch. Im ersten Schritt werden alle im Vorjahr veröffentlichten Empfehlungen bei den überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand nachgefragt. Das Ergebnis der Nachfrage basiert somit auf den Angaben der überprüften Stellen, eine Prüfungshandlung des Rechnungshofes erfolgt dabei nicht. Im Jahr 2023 fragte der Rechnungshof 70 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2022. Das Ergebnis zeigte, dass von den insgesamt 1.620 bewerteten Empfehlungen 756 umgesetzt und 223 teilweise umgesetzt waren bzw. bei 458 Empfehlungen die Umsetzung zugesagt wurde. Quantitativ ergab sich somit ein hoher Wirkungsgrad von 88,7 %. Der Wirkungsgrad bei den 317 zentralen Empfehlungen lag bei 84,2 %.


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten, teilweise umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes