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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

2023
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, mit seinen Berichten die Transparenz über die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversität zu erhöhen und auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinzuweisen. Dazu zeigt er Handlungspotenziale bei der Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Im Jahr 2023 enthielten 13 Berichte des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Der Rechnungshof sprach darin insgesamt 20 Empfehlungen aus. Er tätigte Aussagen und Empfehlungen insbesondere in den Themenbereichen Förderungen, Kunst und Kultur, Bildung, Umwelt und Gesundheit und veröffentlichte dazu unter anderem die Berichte „Gesundheitsförderung und Prävention“, „Bildungsdirektionen“, „Filmakademie Wien“, „Bundessportförderung – Follow-up-Überprüfung“ und „Nachhaltigkeit des Pensionssystems“. Sämtliche Berichte befinden sich vollumfänglich auf der Homepage des Rechnungshofes. Durch den einfachen Zugang zu seinen Berichten für die interessierte Öffentlichkeit erhöht der Rechnungshof die Transparenz in diesen Themenbereichen.
Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur interdisziplinären Ringvorlesung „Eine von fünf“ des Zentrums für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Wien hielt die Präsidentin des Rechnungshofes einen vielbeachteten Vortrag zum Bericht „Gewalt– und Opferschutz für Frauen“. Sie wies dabei besonders darauf hin, dass es einer langfristig angelegten, gesamten Strategie zum Schutz von Frauen vor Gewalt bedarf und verstärkt Maßnahmen zur Prävention erforderlich sind.
Den Bericht „Durchschnittliche Einkommen und zusätzliche Leistungen für Pensionen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes 2021 und 2022“ legte der Rechnungshof gemäß seiner verfassungsrechtlichen Berichtspflicht im Dezember 2023 dem Nationalrat vor. Er enthält die durchschnittlichen Einkommen der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats sowie aller Beschäftigten in staatsnahen Unternehmen und von Unternehmen und Einrichtungen des Bundes, die seiner Kontrolle unterliegen. Es zeigten sich geringfügige Verbesserungen seit 2019 beim Frauenanteil in Vorständen bzw. Geschäftsführung (+3 % auf 24,1 %) und Aufsichtsräten (+4,5 % auf 36,2 %), wobei der Gesamtfrauenanteil nach wie vor gering ist. Darüber hinaus wies der Rechnungshof erneut auf bestehende Gender Pay Gaps hin.
Der letzte „Allgemeine Einkommensbericht“ wurde im Dezember 2022 veröffentlicht. Darin zeigte der Rechnungshof ebenfalls Gender Pay Gaps auf. Erstmalig stellte der Rechnungshof dazu auch interaktive Grafiken zur Verfügung, bei denen entsprechend den individuellen Interessen eine Auswahl für die Darstellung getroffen werden kann.
Auf Basis seiner Prüffeststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden. Mit jenen Empfehlungen aus dem Jahr 2022, die der Auswertung des Nachfrageverfahrens 2023 zugrunde liegen, erreichte er gemäß Angaben der überprüften Stellen einen Wirkungsgrad von 92 %.
Die Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität trägt zur Verminderung von Diskriminierungen und zur Förderung bzw. Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei. Der Rechnungshof empfahl in seinen Berichten mehrfach, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen bzw. generell zu erhöhen (Ziel 5.5 der SDG).
Der Rechnungshof trägt als unabhängiges oberstes Kontrollorgan zur Umsetzung des SDG 5.c „Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.“ bei. Er überprüft auf allen Gebietskörperschaftsebenen zahlreiche Themenbereiche und gibt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ab.