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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, mit seinen Berichten die Transparenz über die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversität zu erhöhen und auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinzuweisen. Dazu zeigt er Handlungspotenziale zur Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Im Jahr 2022 enthielten zwölf Berichte des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Der Rechnungshof sprach darin insgesamt 56 Empfehlungen aus. Er tätigte Aussagen und Empfehlungen insbesondere in den Themenbereichen Förderungen, Bildung, Umwelt, Verkehr, Energie und Gesundheit und veröffentlichte dazu u.a. die Berichte „COVID–19–Kurzarbeit“, „COVID–19–Maßnahmen für Kunstschaffende sowie Kulturvermittlerinnen und -vermittler“, „Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten“, „Nachhaltige Entwicklungsziele der Vereinten Nationen, Umsetzung der Agenda 2030 in Österreich – Follow-up-Überprüfung“ und „Aufsichtsräte: Auswahlprozess in Ministerien“. Sämtliche Berichte befinden sich vollumfänglich auf der Homepage des Rechnungshofes. Durch den einfachen Zugang zu seinen Berichten für die interessierte Öffentlichkeit erhöht der Rechnungshof die Transparenz in diesen Themenbereichen.
In seinem Allgemeinen Einkommensbericht 2022, der die Berichtsjahre 2020 und 2021 betrifft, finden sich die durchschnittlichen Einkommen, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen. Darin zeigte der Rechnungshof bestehende Gender Pay Gaps auf. So verdienten z.B. auch im Jahr 2021 bei der Gruppe der Unselbstständigen die Frauen in allen Beschäftigungsgruppen (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete sowie Beamtinnen und Beamte) weniger als Männer.
Auf Basis seiner Prüffeststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden. Mit jenen Empfehlungen aus dem Jahr 2021, die der Auswertung des Nachfrageverfahrens 2022 zugrunde liegen, erreichte er gemäß Angaben der überprüften Stellen einen Wirkungsgrad von 76,5 %.
Die Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität trägt zur Verminderung von Diskriminierungen und zur Förderung bzw. Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei. Der Rechnungshof empfahl in seinen Berichten mehrfach, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen bzw. generell zu erhöhen (Ziel 5.5 der SDG–Ziele).
Der Rechnungshof trägt als unabhängiges oberstes Kontrollorgan auch zur Umsetzung des SDG-Ziels 5.C „Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.“ bei. Er überprüft auf allen Gebietskörperschaftsebenen zahlreiche Themenbereiche und gibt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ab.