Der Rechnungshof ist bestrebt, mit seinen Berichten die Transparenz über die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversität zu erhöhen und auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinzuweisen. Dazu zeigt er Handlungspotenziale bei der Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen und besonderen Bedürfnissen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Im Jahr 2021 enthielten 19 Berichte des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Der Rechnungshof sprach darin insgesamt 14 Empfehlungen aus. Er tätigte Aussagen und Empfehlungen insbesondere in den Themenbereichen Asylwesen, Förderungen, Bildung, Pensionen, Verkehr, Energie und Gesundheit und veröffentliche dazu unter anderem die Berichte „Grundversorgung in Wien“, „Frühe sprachliche Förderung in Kindergärten“, „Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark“, „Bundespensionskasse AG Veranlagungsstrategien und Asset Management“, „Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB“, „Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency“, „Ärzteausbildung“ und „COVID-19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“. Sämtliche Berichte befinden sich vollumfänglich auf der Homepage des Rechnungshofes. Durch den einfachen Zugang zu seinen Berichten für die interessierte Öffentlichkeit erhöht der Rechnungshof die Transparenz in diesen Themenbereichen.
Der Rechnungshof veröffentlichte seinen Bericht über die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes.
Auf Basis seiner Prüffeststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden. Mit jenen Empfehlungen aus dem Jahr 2020, die der Auswertung des Nachfrageverfahrens 2021 zugrunde liegen, erreichte er gemäß Angaben der überprüften Stellen einen Wirkungsgrad von 66,7 %.
Die Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität trägt zur Verminderung von Diskriminierungen und zur Förderung bzw. Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei. Der Rechnungshof empfahl in seinen Berichten mehrfach, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen bzw. generell zu erhöhen (Ziel 5.5 der SDG-Ziele). Der Rechnungshof trägt als unabhängiges oberstes Kontrollorgan auch zur Umsetzung des SDG 5.C „Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.“ bei. Er überprüft auf allen Gebietskörperschaftsebenen zahlreiche Themenbereiche und gibt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ab.