Seit 2018 wertet der Rechnungshof das jährliche Nachfrageverfahren gesondert nach Empfehlungen mit Gleichstellungs- und/oder Diversitätsaspekten aus. Der Rechnungshof ist bestrebt, den Wirkungsgrad durch die Umsetzung seiner abgegebenen Empfehlungen mit Gleichstellungs- und/oder Diversitätsaspekten zu erhöhen. Die quantitative Auswertung des Nachfrageverfahrens im Jahr 2021 ergab, dass er mit seinen Empfehlungen aus dem Jahr 2020 in diesem Bereich einen Wirkungsgrad von 66,7 % und somit den Zielwert von 75 nicht erreichen konnte.
Berechnungsmethode
Anteil der umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen mit Gleichstellungs- und / oder Diversitätsaspekten an den gesamten Empfehlungen mit Gleichstellungs- und / oder Diversitätsaspekten auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes