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WIRKUNGSZIEL

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität

2024
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof ist bestrebt, mit seinen Berichten die Transparenz über die Themen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie Diversität zu erhöhen und auf bestehende, sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede bzw. Ungleichbehandlungen von Frauen und Männern hinzuweisen. Dazu zeigt er Handlungspotenziale bei der Erreichung einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern und bei der Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse von Menschen unterschiedlicher Generationen, Menschen mit Beeinträchtigungen sowie von Menschen mit Migrationshintergrund auf.
Im Jahr 2024 enthielten zwölf Berichte des Rechnungshofes Ausführungen zu den Themen Gleichstellung oder Diversität. Der Rechnungshof sprach darin insgesamt 38 Empfehlungen aus. Er tätigte Aussagen und Empfehlungen insbesondere in den Themenbereichen Förderungen, Kunst und Kultur, Bildung und Gesundheit und veröffentlichte dazu unter anderem die Berichte „Obdach Wien gemeinnützige GmbH“, „Bestandsaufnahme Fachkräftemangel“, „FH Burgenland und FH Vorarlberg“, „Volksoper Wien GmbH“ und „Ärztekammer für Oberösterreich – Kammerverwaltung und Wohlfahrtskasse“. Sämtliche Berichte befinden sich vollumfänglich auf der Homepage des Rechnungshofes. Durch den einfachen Zugang zu seinen Berichten für die interessierte Öffentlichkeit erhöht der Rechnungshof die Transparenz in diesen Themenbereichen.
Den Allgemeinen Einkommensbericht 2024, der die Berichtsjahre 2022 und 2023 betrifft, legte der Rechnungshof gemäß seiner verfassungsrechtlichen Berichtspflicht im Dezember 2024 dem Nationalrat und den Landtagen vor. Er stellt die durchschnittlichen Einkommen der österreichischen Bevölkerung für die Jahre 2022 und 2023 dar, aufgeschlüsselt nach Frauen und Männern sowie getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen. Besonderes Augenmerk wird auf die Analyse der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede und auf die Entwicklungen von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung gelegt. Der Bericht zeigt, dass die Einkommen der Männer in allen Beschäftigungsgruppen über jenen der Frauen lagen. Frauen erreichten im Schnitt 66 % der Männereinkommen; wobei ein Teil der Einkommensdifferenzen auf Teilzeitarbeit von Frauen zurückzuführen war: Vollzeitbeschäftigte Frauen erreichten im Schnitt 88 % der Männereinkommen. Der Bericht zeigt auch, dass 2023 51 % der ganzjährig erwerbstätigen Frauen in einem Teilzeitarbeitsverhältnis beschäftigt waren; unter den Männern waren es nur 12 %.
Der Rechnungshof stellt dazu auch interaktive Grafiken zur Verfügung, bei denen entsprechend den individuellen Interessen eine Auswahl für die Darstellung getroffen werden kann. Sowohl im Nationalrat als auch in den Landtagen bestand großes Interesse an diesem Bericht.
Auf Basis seiner Prüffeststellungen erarbeitete der Rechnungshof auch qualitative Aussagen zur Umsetzung seiner Empfehlungen zur Gleichstellung und zur Diversität, die in seinem Tätigkeitsbericht und im Bericht zum Nachfrageverfahren veröffentlicht wurden. Mit jenen Empfehlungen aus dem Jahr 2023, die der Auswertung des Nachfrageverfahrens 2024 zugrunde lagen, erreichte er gemäß Angaben der überprüften Stellen einen Wirkungsgrad von 79,6 %.
Die Schaffung von Transparenz bei der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sowie bei der Diversität trägt zur Verminderung von Diskriminierungen und zur Förderung bzw. Erhöhung der Chancengleichheit von Frauen und Männern bei. Der Rechnungshof empfahl in seinen Berichten mehrfach, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen bzw. generell zu erhöhen (Ziel 5.5 der SDG).
Der Rechnungshof trägt als unabhängiges oberstes Kontrollorgan zur Umsetzung des SDG 5.c „Eine solide Politik und durchsetzbare Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung aller Frauen und Mädchen auf allen Ebenen beschließen und verstärken.“ bei. Er überprüft auf allen Gebietskörperschaftsebenen zahlreiche Themenbereiche und gibt Empfehlungen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ab.