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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof als objektives und unabhängiges Kontrollorgan ist stetig bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper und die überprüften Stellen mit seinen Berichten qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren und zu beraten. Um die Qualität seiner Beratungen zu überprüfen, beauftragt der Rechnungshof im Drei-Jahres-Rhythmus ein externes Unternehmen mit der Durchführung einer Kundenzufriedenheitsumfrage. Im November/Dezember 2023 beantworteten 36 Nationalrats- und 86 Landtagsabgeordnete die Fragen. Das entspricht einer Beteiligung von rund einem Fünftel aller Abgeordneten. Die Umfrage umfasste zehn Fragen. Neben der ganz allgemeinen Meinung zum Rechnungshof bezogen sich insbesondere die Fragen zur Lesbarkeit und Verständlichkeit der Berichte, Beratungsleistung sowie Auswahl und Aktualität der geprüften Themen auf das Wirkungsziel des Rechnungshofes. Bei der „Allgemeinen Meinung zum Rechnungshof“ zeigt sich ein sehr erfreuliches Bild: 92 % der Teilnehmenden sind dem Rechnungshof gegenüber sehr bzw. eher positiv eingestellt. Neben Lob und Anerkennung erhält der Rechnungshof auch wertvolles Feedback. Die gemäß dem Wirkungsindikator abgefragten Kriterien ergaben einen durchschnittlichen Wert von rund 85 %. Auch wenn der Rechnungshof damit seinen sehr ambitionierten Zielwert von 90 % knapp verfehlt hat, sieht er die hohe Zustimmung zu seiner Arbeit als Anerkennung und hält weiterhin an seinem hohen Zielwert fest.
Im Jahr 2023 veröffentlichte der Rechnungshof 50 Berichte. In seinen Prüfberichten beurteilt der Rechnungshof den Mitteleinsatz von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern.
Den mittelfristigen Prüfungsschwerpunkt definierte der Rechnungshof seit dem Jahr 2022 im Sinne der Generationengerechtigkeit wie folgt: „Next Generation Austria. Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation“, mit den Themen Staatsausgaben und nachhaltige öffentliche Finanzen, Digitalisierung und Verwaltungshandeln sowie Zukunftsversprechen an die Jugend. Damit legt der Rechnungshof im Sinne der Generationengerechtigkeit ein besonderes Augenmerk auf die Nachhaltigkeit des staatlichen Handelns und der Mittelverwendung durch die öffentliche Hand und veröffentlichte dazu beispielsweise die Berichte „Bildungsdirektionen“, „Nachhaltigkeit des Pensionssystems“, „Bildungskarenz“, „Abwicklung des Klimabonus und des Energiekostenausgleichs“.
Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDG), die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der SDG. Aus Sicht des Rechnungshofes dient es dem Bürgernutzen, wenn Bürgerinnen und Bürger z.B. Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu anderen öffentlichen (Dienst-) Leistungen haben, in einer gesunden Umwelt leben können und sich sicher fühlen. Im Jahr 2023 legte er zahlreiche Berichte zu relevanten Bürgerthemen vor, wie z.B. Umwelt und Klimaschutz, Bildung, Gleichstellung und Diversität, Verkehr, Digitalisierung und Compliance.
Neben den 50 veröffentlichten Berichten, die auch Berichte zu umfangreichen Sonderprüfungen umfassten, zählten auch ressourcen- und zeitintensive Akten- und Unterlagenzusammenstellungen für parlamentarische Untersuchungsausschüsse zu den wesentlichen Tätigkeiten des Rechnungshofes.
Die Etablierung und Weiterentwicklung neuer zeitgemäßer Prüfungsmethodiken (wie z.B. Datenanalysen und Grafiken) band ebenfalls Ressourcen.
Die Themen Korruptionsprävention, Risikomanagement, Einhaltung gesetzlicher und sonstiger Vorgaben, funktionierende interne Kontrollsysteme und Aufzeigen von Interessenkonflikten standen im Jahr 2023 im Zentrum der Tätigkeit des Rechnungshofes. Etwa die Hälfte seiner Berichte befasste sich mit diesen Themen. Die externe öffentliche Finanzkontrolle trägt hinsichtlich Transparenz und Rechenschaftspflicht eine große Verantwortung. Deshalb hat der Rechnungshof Anfang des Jahres 2023 den neuen Prüfungsbereich „Parteien und Compliance“ eingerichtet, der einen besonderen Fokus auf Transparenz, Anti-Korruption und Good Governance legt. Darüber hinaus deckt der neue Prüfungsbereich die zusätzlichen Kompetenzen des Rechnungshofes in Bezug auf die Novelle des Parteiengesetzes im Jahr 2022, die zu mehr Transparenz in der Finanzierung politscher Parteien führen soll, ab.
Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung von 44 Berichten im Rechnungshofausschuss standen die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes auch im Jahr 2023 den Abgeordneten wieder beratend zur Verfügung.
Die Präsidentin nahm an sieben Sitzungen des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Berichte, an acht Sitzungen des Nationalratsplenums und an zwei Sitzungen des Budgetausschusses teil. Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes waren bei 30 Sitzungen von Ausschüssen der Landtage in den Bundesländern und des Wiener Gemeinderates anwesend. Die Präsidentin nahm darüber hinaus an einer Sitzung des Wiener Gemeinderats teil.
Des Weiteren nimmt der Rechnungshof im Zuge von Begutachtungsverfahren regelmäßig zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen Stellung, wobei er insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sowie die Umsetzung seiner Empfehlungen beurteilt. Darüber hinaus bewertet er, ob geplante Maßnahmen für das staatliche Handeln zweckmäßig und effizient erscheinen und zu Verbesserungen in Prozessabläufen führen.
Durch seine Prüftätigkeit bzw. mittels seiner auf Basis dieser Prüftätigkeit erfolgten Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen trägt der Rechnungshof zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz im Handeln vor allem der überprüften Stellen wesentlich bei (Ziel 16.6 der SDG).