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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

2022
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof als objektives und unabhängiges Kontrollorgan ist stetig bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper und die überprüften Stellen mit seinen Berichten qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren und zu beraten. Im Jahr 2022 veröffentlichte der Rechnungshof 50 Berichte. In seinen Prüfberichten beurteilt der Rechnungshof den Mitteleinsatz von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern.
Den mittelfristigen Prüfungsschwerpunkt definierte der Rechnungshof ab dem Jahr 2022 im Sinne der Generationengerechtigkeit wie folgt: „Next Generation Austria. Überlassen wir der nächsten Generation mehr als Schulden? Zur zukünftigen Rolle des Staates für die nächste Generation“, mit den Themen Staatsausgaben und nachhaltige öffentliche Finanzen, Digitalisierung und Verwaltungshandeln sowie Zukunftsversprechen an die Jugend. Wie bereits im Jahr zuvor beschäftigte sich der Rechnungshof aber auch weiterhin mit den gesetzten Maßnahmen zur Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID–19–Pandemie sowie der damit im Zusammenhang stehenden öffentlichen Leistungserbringung und dem Bürgernutzen.
Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDG), die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der SDG–Ziele. Aus Sicht des Rechnungshofes dient es dem Bürgernutzen, wenn Bürgerinnen und Bürger z.B. Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu anderen öffentlichen (Dienst–)Leistungen haben, in einer gesunden Umwelt leben können und sich sicher fühlen. Im Jahr 2022 legte er zahlreiche Prüfberichte zu relevanten Bürgerthemen vor, wie z.B. Umwelt und Klimaschutz, Bildung, Gleichstellung und Diversität, Verkehr, Digitalisierung und Compliance.
Neben den 50 veröffentlichten Berichten, die auch Berichte zu umfangreichen Sonderprüfungen und insbesondere zu zahlreichen COVID–19–Prüfungen umfassten, zählten auch ressourcen- und zeitintensive Akten- und Unterlagenzusammenstellungen für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu den wesentlichen Tätigkeiten des Rechnungshofes. Die Etablierung neuer zeitgemäßer Prüfungsmethodiken (wie z.B. Datenanalysen und Grafiken) band ebenfalls Ressourcen.
Einen zusätzlichen Mehrwert schafft der Rechnungshof durch die Erstellung von Themenpapieren, die basierend auf Berichten des Rechnungshofes Schlussfolgerungen und lessons learned zu relevanten Themen enthalten. Daraus sollen Handlungserfordernisse identifiziert werden. Dies spiegelt sich auch im Titel dieser Reihe „Rechnungshof.Mehr.Wert“ wider. Das erste im Jahr 2022 begonnene Themenpapier behandelt den Schwerpunkt COVID–19 und zieht – basierend auf rund 25 Berichten – in einer Zwischenbilanz Lehren aus der Pandemie.
Für den Rechnungshof war und ist es selbstverständlich, in seinen Prüfungen ein Augenmerk auf jene Bereiche zu legen, denen ein besonders hohes Korruptionsrisiko innewohnt. Folgerichtig werden Themen wie z.B. Compliance–Aspekte, Interessenskonflikte und Interne Kontrollsysteme bei zahlreichen Prüfungen berücksichtigt.
Im Rahmen seiner Tätigkeit legte der Rechnungshof im Jahr 2022 weiters einen Schwerpunkt auf die Sicherheit der Informationstechnologie der öffentlichen Verwaltung. Die Cyber–Sicherheit betrifft alle Bereiche der elektronischen Datenverarbeitung, Datenübermittlung und Kommunikation. Sie ist Grundlage einer sicheren Informationstechnologie, gewährleistet die Funktion und Datenintegrität in allen staatlichen und privatwirtschaflichen Sektoren und trägt u.a. zum Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtmäßigkeit, Integrität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwaltung bei.
Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung der Berichte stand der Rechnungshof auch im Jahr 2022 den Abgeordneten wieder beratend zur Verfügung. Die Präsidentin nahm an sechs Sitzungen des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Berichte, an fünf Sitzungen des Nationalratsplenums und an zwei Sitzungen des Budgetausschusses teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes nahmen an 22 Sitzungen von Ausschüssen der Landtage in den Bundesländern und des Wiener Gemeinderates teil. Die Präsidentin nahm darüber hinaus an einer Sitzung des Wiener Gemeinderats teil.
Durch seine Prüftätigkeit bzw. mittels seiner auf Basis dieser Prüftätigkeit erfolgten Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen trägt der Rechnungshof zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz im Handeln vor allem der überprüften Stellen wesentlich bei (Ziel 16.6 der SDG–Ziele).