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MASSNAHME

Beurteilung der Wirksamkeit der Auszahlungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

2022
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Beginn von Gebarungsüberprüfungen, die diese Maßnahme thematisieren

Details zum Meilenstein

2022

Istzustand (2022)

Start von zwei weiteren Gebarungsüberprüfungen ist erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2021

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Neun Gebarungsüberprüfungen

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2022

Zielzustand (Beschreibung)

Start von mindestens fünf weiteren Gebarungsüberprüfungen ist erfolgt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Rechnungshof startete im Jahr 2022 zwei COVID–19–Prüfungen zusätzlich zu den fünf laufenden. Insgesamt veröffentlichte er im Jahr 2022 zwölf Berichte mit COVID-19-Aspekten.
Zu einem der kostenintensivsten Instrumente zur Bewältigung der Pandemiefolgen zählte die Kurzarbeit. Der Bericht „COVID–19–Kurzarbeit“ zeigte Verbesserungsbedarf bei der Entwicklung und Anwendung der Beihilfen auf. Es war ein wirksames aber auch großzügiges System, zudem lag kein Kontrollkonzept zur Aufdeckung von Missbrauch vor. Die Empfehlungen des Rechnungshofes zielten vor allem auf die Mitwirkung der Arbeitsmarkt- und Förderexpertinnen und -experten sowie die Entwicklung eines Kontrollkonzepts mit risikoorientierten Prüfkriterien ab.
Bei der Prüfung „COVID–19 – Struktur und Umfang der finanziellen Hilfsmaßnahmen“ erhob der Rechnungshof 528 unterschiedliche finanzielle Hilfsmaßnahmen mit einem geplanten Volumen von rd. 73,6 Mrd. EUR. Bis Juni 2021 kamen rd. 34,5 Mrd. EUR tatsächlich zur Auszahlung, wobei es sich bei drei Viertel um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelte. Im Jahr 2022 führte der Rechnungshof eine Aktualisierung dieser Daten durch und veröffentlichte diese im Frühjahr 2023.
Der Rechnungshof veröffentlichte weiters u.a. die Berichte „Pandemiemanagement der Gesundheitsbehörden im ersten Jahr der COVID–19–Pandemie“, „Ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID–19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich“, „COVID–19–Maßnahmen für Kunstschaffende sowie Kulturvermittlerinnen und –vermittler“ und „COVID–19–Familienleistungen“.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht