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WIRKUNGSZIEL

Wirkungsvolle Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen auf Basis der Prüfungstätigkeit

2021
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rechnungshof als objektives und unabhängiges Kontrollorgan ist bestrebt, die Abgeordneten der Allgemeinen Vertretungskörper und die überprüften Stellen mit seinen Berichten qualitativ hochwertig und wirkungsvoll zu informieren und zu beraten. Im Jahr 2021 veröffentlichte der Rechnungshof 61 Berichte. In seinen Prüfberichten beurteilt der Rechnungshof den Mitteleinsatz von Bund, Ländern, Gemeinden und deren Unternehmungen sowie von Sozialversicherungsträgern.
Schwerpunktmäßig beschäftigte sich der Rechnungshof im Jahr 2021 wieder mit dem Bürgernutzen und mit der Qualität der öffentlichen Leistungserbringung, der Kosteneffizienz und der zeitgemäßen Aufgabenerfüllung. Der Rechnungshof beabsichtigt, auch im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (SDG), die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen bzw. zu steigern und legt daher Wert auf die Umsetzung der SDG-Ziele. Aus Sicht des Rechnungshofes dient es dem Bürgernutzen, wenn Bürgerinnen und Bürger z. B. Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu anderen öffentlichen (Dienst-)Leistungen haben, in einer gesunden Umwelt leben können und sich sicher fühlen. Im Jahr 2021 legte er zahlreiche Prüfberichte zu relevanten Bürgerthemen vor, wie z. B. Umwelt und Klimaschutz, Pflege, Bildung und Wissenschaft, Gleichstellung und Diversität, Verkehr, Digitalisierung sowie Compliance und Korruptionsprävention.
Die Anzahl der im Jahr 2021 veröffentlichten 61 Berichte ist annähernd gleich wie im Jahr 2020, aber vergleichsweise geringer als im Jahr 2019. Dies ist u. a. auf die weiterhin anhaltende COVID-19-Pandemie, auf die Durchführung umfangreicher Ersuchensprüfungen sowie auf ressourcen- und zeitintensive Akten- und Unterlagenzusammenstellungen für den Untersuchungsausschuss zurückzuführen.
Da die COVID-19-Pandemie mit hohen Auszahlungen verbunden war und ist sowie zur Schaffung von Transparenz über den Mitteleinsatz leitete der Rechnungshof bis Ende des Jahres 2021 rund 20 COVID-19-bezogene Prüfungen über die vielfältigen Maßnahmen zur Krisenbewältigung ein und veröffentlichte zu diesem Thema bis Ende 2021 vier Berichte.
Im Vorfeld der parlamentarischen Behandlung der Berichte stand der Rechnungshof auch im Jahr 2021 den Abgeordneten wieder beratend zur Verfügung. Die Präsidentin nahm an sieben Sitzungen des Rechnungshofausschusses zur Behandlung der Berichte sowie an acht Sitzungen des Nationalratsplenums teil. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes nahmen an 28 Sitzungen von Ausschüssen der Landtage in den Bundesländern und des Wiener Gemeinderates teil. Die Präsidentin nahm darüber hinaus an zwei Sitzungen des Wiener Gemeinderates teil.
Mit einer zweistufigen Wirkungskontrolle verfolgt der Rechnungshof die Umsetzung seiner Empfehlungen. Im Jahr 2021 fragte er im Rahmen des Nachfrageverfahrens 80 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2020. Quantitativ zeigte sich ein hoher Wirkungsgrad von 86,5 % (umgesetzt, teilweise umgesetzt und zugesagt). Damit insbesondere Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger einen raschen Überblick über erzielte Wirkungen des Rechnungshofes, aber auch über offene Handlungspotenziale gewinnen können, führte der Rechnungshof eine qualitative Analyse durch. Die Basis für die qualitative Auswertung stellten vor allem die insgesamt 341 zentralen Empfehlungen in den Berichten des Jahres 2020 bzw. die Rückmeldungen der überprüften Stellen zu den bisher gesetzten Umsetzungsschritten dar. Mit dieser inhaltlichen Auseinandersetzung zeigt der Rechnungshof für einige wesentliche Themenbereiche (z. B. Umwelt und Klimaschutz, Pflege, Bildung, Gleichstellung und Diversität, Verkehr sowie Compliance und Korruptionsprävention) transparent auf, welche zentralen Empfehlungen in welcher Form umgesetzt und welche noch nicht in Angriff genommen wurden. Im Rahmen von 15 Follow-up-Überprüfungen beurteilte der Rechnungshof die Umsetzung von insgesamt 234 Empfehlungen selbst und kam dabei auf einen Wirkungsgrad von 80,3 %.
Zur besseren Nachverfolgung der Entwicklung stellt der Rechnungshof in seinen Follow-up-Berichten auch das Ergebnis aus dem Nachfrageverfahren tabellarisch dar. Durch seine Prüftätigkeit bzw. mittels seiner auf Basis dieser Prüftätigkeit erfolgten Beratung des Nationalrates, der Landtage und der überprüften Stellen trägt der Rechnungshof zur Förderung von Rechenschaftspflicht und Transparenz im Handeln vor allem der überprüften Stellen wesentlich bei (Ziel 16.6 der SDG-Ziele).