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KENNZAHL

Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen - Nachfrageverfahren

Umgesetzte bzw. zugesagte Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen (Nachfrageverfahren; ein Jahr nach Berichtsveröffentlichung)

2021
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Wirksamkeit des Rechnungshofes zeigt sich insbesondere in der Umsetzung seiner Empfehlungen. Um seine Wirkung zu messen, aber auch um sie zu verstärken, führt der Rechnungshof ein zweistufiges Verfahren zur Wirkungskontrolle durch. Im ersten Schritt werden alle im Vorjahr veröffentlichten Empfehlungen bei den überprüften Stellen auf ihren Umsetzungsstand nachgefragt. Das Ergebnis der Nachfrage basiert somit auf den Angaben der überprüften Stellen, eine Prüfungshandlung des Rechnungshofes erfolgt dabei nicht. Im Jahr 2021 fragte der Rechnungshof 80 überprüfte Stellen nach dem Umsetzungsstand seiner Empfehlungen des Jahres 2020. Das Ergebnis zeigte, dass von den insgesamt 2.100 bewerteten Empfehlungen 762 umgesetzt und 279 teilweise umgesetzt waren bzw. bei 775 Empfehlungen die Umsetzung zugesagt wurde. Quantitativ ergab sich somit ein hoher Wirkungsgrad von 86,5 %. Der Wirkungsgrad bei den 341 zentralen Empfehlungen lag bei 84,2 %.


Quelle

Befragungsergebnis

Berechnungsmethode

Anteil der umgesetzten bzw. zugesagten Empfehlungen an den gesamten Empfehlungen auf Basis von Mitteilungen der überprüften Stellen ein Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Berichtes