MASSNAHME
Effektive Korruptionsbekämpfung
Effektive Korruptionsbekämpfung
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufbau eines ressortweiten Compliance Management-Systems (CMS)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Eckpfeiler für ein ressortweites Compliance-Management-System (CMS) fußen auf den Austrian Standards ONR 192050. Beim Aufbau des CMS sind zusammenfassend sieben Komponenten (Compliance-Kultur, Compliance-Ziele, Compliance-Organisation, Compliance Risiken, Compliance-Programm, Compliance-Kommunikation und Compliance-Überwachung) zu berücksichtigen. Umgesetzt sind 6 von 7, es fehlt (mit Stand Ende 2023 sowie auch mit jetzigem Stand zum Mai 2024) die Umsetzung einer Compliance-Überwachung. Das CMS-Jahresprogramm für das Jahr 2023 wurde wie folgt festgelegt: • Ressortweit: Erneutes Bewerben auf Ebene der Dienstbehörden und Dienststellen durch die Chief Compliance Officer im Rahmen verschiedener Foren Compliance-Netzwerktreffen am 20. September 2023 (Themenschwerpunkte „Ethik“ u. „Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz“.) Implementierung der internen Meldestelle des Justizressorts • Im Bereich der Compliance Beauftragten: Weiteres Bewerben der E-Learning Programme „Compliance“ u. „IKT-Benutzungsrichtlinie“ durch die CB
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mittels Risikoanalyse wurden Themen identifiziert (z.B. Datensicherheit, Datenschutz, Interessenskonflikte) und entsprechende Maßnahmen für die Errichtung eines strukturierten CMS in Angriff genommen (z.B. durch Compliance Leitlinien, Entwicklung und Ausrollung von E-Learning Tools). 2021 wurde ein ressortweites Netzwerk von Compliance Beauftragten (58 Mitglieder) eingerichtet, in dem alle Dienstbehörden der Justiz vertreten sind. Die Mitglieder dieses Netzwerks stehen als Ansprechpartner:in, (vertrauliche:r) Berater:in für und in Compliance-Fragen zur Verfügung und haben die Aufgabe das Compliance Bewusstsein in die Kollegenschaft zu tragen und zu verfolgen. Neben diesem Netzwerk wurde auch ein Compliance Komitee eingerichtet, dem neben einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Dienstbehörden auch Vertreter:innen der Standes- und Personalvertretungen angehören. Es führt regelmäßig Compliance Risikoanalysen durch, erstellt das jährliche Compliance Programm und gibt Stellungnahmen zu Compliance relevanten Themen ab, die auch im Justizintranet veröffentlicht werden. Die Implementierung einer webbasierten internen Meldestelle ist in finaler Vorbereitung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Implementierung eines CMS, das sich an den sieben Komponenten von Austrian Standards orientiert. Vier Komponenten sind bereits umgesetzt, drei in Bearbeitung. -Jährliche Evaluierung der e-Learning Programme (Compliance, IKT-Benutzungsrichtlinie, welches mit Juni 2022 aktiv geschaltet wurde) -Überarbeitung der Erlässe zum Abfrageverhalten von personenbezogenen Daten aus Datenverarbeitungen -mind. ein jährliches Compliance Netzwerktreffen mit sämtlichen CB zu Compliance relevanten Themen (das nächste Treffen findet am 14.09.2022 statt; Schwerpunkt „Soziale Medien“) -Erarbeitung eines Infoblatts zum internen webbasierten HIS
Erläuterung der Entwicklung
ad E-Learning Programme „compliance“ und „IKT-Benutzungsrichtlinie“: Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist bei beiden E-Learning Programmen ein deutlicher Anstieg sowohl im akademischen als auch im nichtakademischen Bereich erkennbar.
ad Implementierung der „internen Meldestelle“: Die interne Meldestelle des Justizressorts wurde mit 10. Juli 2023 aktiv geschaltet (sowohl im Intranet als auch im Internet). Diese Hinweisgeber:innen-Plattform steht Bediensteten der Justiz zur Verfügung, die Informationen über allfällige im Raum stehende Verstöße gegen die Compliance Leitlinien oder über Rechtsverletzungen nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) erlangt haben. Sie steht auch Bediensteten zur Verfügung, die von Diskriminierung, (sexueller) Belästigung oder Gewalt im Arbeitsumfeld der Justiz betroffen sind oder einen solchen Vorfall beobachtet haben.
Falls sich die Bediensteten nicht sicher sind, ob überhaupt ein Verstoß gegen die Compliance-Gebote vorliegen könnte, sollten sie sich zunächst an ihre Führungskraft oder die Compliance Beauftragten wenden. Andernfalls können sie diese Plattform auch dazu nutzen, um Rat zu Compliance Fragen einzuholen.
Die Abt. III 8 hat auch eine Informationsbroschüre „Interne Meldestelle des Justizressorts Vertrauen stärken! In die Justiz und in ihre Bediensteten“ zur Verfügung gestellt, mit der die Justizbediensteten über die Gründe für die Einführung der Hinweisgeber:innen-Plattform informiert werden und der Ablauf einer Meldung im webbasierten Hinweisgeber:innensystem erläutert wird. Ein Druckexemplar dieser Informationsbroschüre wurde jeder:jedem Justizbediensteten zur Verfügung gestellt. Im Intranet ist die Informationsbroschüre auch abrufbar.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise