MASSNAHME
Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt
Maßnahmen zum Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Aufbau von flächendeckenden Gewaltambulanzen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Mit den medizinischen Universitäten Graz (Modellregion Süd) und Wien (Modellregion Ost) werden für die dortigen Pilotprojekte jeweils Förderungsanträge samt Durchführungskonzepten abgeschlossen. Die Pilotprojekte nehmen Mitte bzw. Herbst 2024 ihre Tätigkeit auf.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
01.09.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die gerichtliche Aufarbeitung von Gewaltdelikten zum Nachteil von Mädchen und Frauen einschließlich der Frauenmorde in Österreich ist u.a. erschwert durch einen eklatanten Sachverständigen-Mangel im Fachbereich gerichtliche Medizin (im Bereich der Obduktionen und der Verletzungsgutachten). Eine in Auftrag gegebene Studie hinsichtlich der Implementierung von Gewaltambulanzen in Österreich soll Lösungsansätze bringen. Eine darüberhinausgehende Ursachenforschung zu den Frauenmorden in Österreich, insbesondere auch Untersuchung von Risikofaktoren unter Einbeziehung der Einflüsse der Corona-Pandemie, erfolgt durch die derzeit ebenfalls noch nicht abgeschlossene Studie Frauenmorde.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Studie Frauenmorde 2010 - 2020, eine quantitative und qualitative Untersuchung - Ursachenforschung zu Frauenmorden in Österreich Studie Status quo der Gerichtsmedizin in Österreich/Aufbau von Gewaltambulanzen Diskussion und Verwertung der Studienergebnisse zur Verbesserung der Strafverfolgung und der Prävention (= Einrichtung von Gewaltambulanzen unter Beteiligung des BMJ, des BMI, des BKA/Frauensektion und des BMSGPK sowie des BMBWF)
Erläuterung der Entwicklung
Im Rahmen eines interministeriellen Austausches zum Thema Gewaltambulanzen/Gerichtsmedizin am 30. März 2023, an dem neben Fachexperten:Fachexpertinnen, Vertreter:innen des BKA/Frauensektion, des BMSGPK, des BMBWF, des BMI, des BMKÖS und des BMJ teilnahmen, wurde Einigkeit bezüglich der Notwendigkeit der zügigen Vorantreibung des Projekts Gewaltambulanzen erzielt und die Einrichtung einer Steuerungsgruppe zur Umsetzung beschlossen.
In der Steuerungsgruppe wurden folgende wesentliche Leistungsanforderungen an Gewaltambulanzen festgelegt:
– Fach- und opfergerechte forensische Untersuchung, Spurensicherung (samt Asservierung der Spuren) und Dokumentation von Gewalt
– verfahrensunabhängig und kostenlos für Gewaltopfer
– im Endausbau durchgängige Erreichbarkeit 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr
– Untersuchung durch Gerichtsmediziner:innen; bis zur Ausbildung der erforderlichen Anzahl an Gerichtsmediziner:innen durch entsprechend geschulte Allgemeinmediziner:innen
– zumindest ein fixer Standort der Gewaltambulanz mit opfergerechtem Untersuchungsraum; Abdeckung ländlicher Gebiete durch mobile Verfügbarkeit, Konsiliartätigkeit, etc.
– Ansprechstelle für niedergelassene Ärzte bzw. Ärztinnen und medizinisches Personal
– Organisatorische Anbindung an die Gerichtsmedizinischen Institute (zur Sicherstellung der einschlägigen fachlichen Expertise und entsprechenden Ausbildung von Gerichtsmediziner:innen)
– Erarbeitung einheitlicher Untersuchungsstandards
– Abstimmung mit einer erforderlichen Heilbehandlung und Unterstützung der in den Krankenanstalten nach KAKuG eingerichteten Kinder- und Opferschutzgruppen
– Vernetzung mit psychosozialem/rechtlichem Gewaltschutzsystem; Kooperation mit bestehenden Opfer- und Kinderschutzeinrichtungen und Vermittlung an diese (Lotsinnensystem)
– Wissenschaftliche Begleitung (Evaluierung)
Es ist das Ziel flächendeckend niederschwellig erreichbaren Einrichtungen zu schaffen, in denen sich Opfer körperlicher und/oder sexueller Gewalt rund um die Uhr verfahrensunabhängig und kostenlos untersuchen lassen können. Gleichzeitig stellen die Gewaltambulanzen für das Strafverfahren verwertbare Befundaufnahmen sicher, und sind unmittelbar mit Opferschutzangeboten verbunden. Zur raschen Pilotierung des Projekts wurden in den Modellregionen Ost und Süd erste Pilotambulanzen, in Zusammenarbeit mit den Universitäten Wien und Graz, eingerichtet; die bundesweite Ausrollung ist angestrebt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise