MASSNAHME
Einsatz für eine strikte Einhaltung Anwendung des SWP und des Makroungleichgewichtsverfahrens
Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Aufgrund COVID-19 wurde mit 23.03.2020 jedoch die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen v. den Bestimmungen des SWP zulässig u. es werden keine Verfahren wg. eines übermäßigen Defizits eröffnet. 2021 hätten 15 Mitgliedsstaaten (inkl. AT) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Keine Bewertung
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
11Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
15
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
12
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten