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WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone.

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone.

2023
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2023 war von schwachem Wirtschaftswachstum in der Eurozone geprägt: im 3. und 4. Quartal 2023 zeigte das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Eurozone einen Rückgang von jeweils -0,1 % im Vergleich zum Vorquartal und die Eurozone rutschte damit in eine technische Rezession (real, bereinigt). Die anhaltenden EZB-Zinserhöhungen sowie die hohe Inflation führten zu einer schwachen Entwicklung des privaten Konsums und der Investitionen, die Exporte litten unter der abnehmenden Wachstumsdynamik in der Eurozone. Im Gesamtjahr 2023 ergab sich ein reales Euro-BIP-Wachstum von nur +0,4 % (nach +3,4 % im Jahr 2022).

Im Jahr 2023 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Zinserhöhungen fortgesetzt, um die sehr hohe Inflation zu bekämpfen. Die EZB hat den Leitzins ab Juli 2022 erhöht und insgesamt von 0 % auf 4,50 % angehoben. Die bisher letzte EZB-Zinserhöhung erfolgte im September 2023. Die Euro-Inflationsrate ist nach einem Höchststand von über 10 % im Oktober 2022 anschließend kontinuierlich gesunken und lag im Dezember 2023 bei 2,9 % im Jahresvergleich: damit lag sie aber immer noch über dem EZB-Inflationsziel von 2 %.

Die Langfristzinsen in den Euro-Ländern (10-jährige Rendite Staatsanleihen) wiesen im Jahr 2023 einen Abwärtstrend auf, aufgrund des schwachen Wirtschaftswachstums 2023 und aufgrund zunehmender Zinssenkungserwartungen für das Jahr 2024.

Der öffentliche Schuldenstand der Eurozone hat sich mit Ende des Jahres 2023 auf 88,6 % des BIP verringert, nach 90,8 % des BIP Ende des Jahres 2022 und 97,2 % des BIP Ende des Jahres 2020: die Euro-Schuldenquote zeigt also einen deutlichen Abwärtstrend. Das Budgetdefizit der Eurozone lag im Jahr 2023 bei -3,6 % des BIP, nach -3,7 % des BIP im Jahr 2022 (im Jahr 2020 lag das Budgetdefizit noch bei -7,0 % des BIP).

Mit Ausnahme von Zypern, Dänemark, Irland und Portugal wiesen im Jahr 2023 alle EU-Mitgliedstaaten ein Defizit aus. Die höchsten Defizite wurden in Italien (7,4 % des BIP), Ungarn (6,7 %) und Rumänien (6,6 %) registriert. Elf EU-Mitgliedstaaten hatten im Jahr 2023 ein Defizit von mehr als 3 % des BIP. Dreizehn EU-Mitgliedstaaten wiesen eine Verschuldungsquote von mehr als 60 % des BIP aus. Die höchsten Verschuldungsquoten 2023 wurden in Griechenland (161,9 % des BIP), Italien (137,3 % des BIP), Frankreich (110,6 % des BIP) und Spanien (107,7 % des BIP) verzeichnet.

Die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) blieben auch im Jahr 2023 ausgesetzt, um alle notwendigen Maßnahmen zur Konjunkturunterstützung und Bekämpfung der Teuerung zu ermöglichen.

Beitrag zum SDG 8: „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“, insbesondere zu SDG-Unterziel 8.1: „Ein Pro-Kopf-Wirtschaftswachstum entsprechend den nationalen Gegebenheiten und insbesondere ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von mindestens 7 Prozent in den am wenigsten entwickelten Ländern aufrechterhalten“.
Obwohl die COVID-19-Pandemie zur tiefsten Rezession seit dem Jahr 1945 geführt hat und die Aggression Russlands weitere Verwerfungen mit sich bringt, konnten die negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit weiterhin geringgehalten werden. Im Jahr 2023 verzeichnete der Euroraum nur ein schwaches Wirtschaftswachstum, die Arbeitslosenrate blieb im Jahr 2023 aber trotzdem weitgehend stabil.
Ende des Jahres 2023 lag die Arbeitslosigkeit in der Eurozone mit 6,5 % um 1,0 %-Punkte unter dem Vor-Pandemiewert. Auch die Beschäftigung in der Eurozone entwickelte sich im Jahr 2023 positiv, seit dem 2. Quartal 2021 steigt die Beschäftigung im Euroraum im Jahresvergleich. Ende des Jahres 2023 betrug die Beschäftigung in den Euroländern 169,3 Mio. Personen, nach 161,5 Mio. Personen Ende 2019, d. i. ein Anstieg von etwa 5 %.

Beitrag zum SDG 17: „Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen“, insbesondere zu SDG-Unterziel 17.3 „Zusätzliche finanzielle Mittel aus verschiedenen Quellen für die Entwicklungsländer mobilisieren“.
Die Aussetzung der EU-Fiskalregeln und die Pandemiemaßnahmen wurden EU-weit abgestimmt, was ihre Wirksamkeit deutlich verbessert hat. Auch der Wiedereinstieg in die volle Gültigkeit der EU-Fiskalregeln mit dem Jahr 2024 sowie die Reform der EU-Fiskalregeln lief koordiniert ab.