Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Sicherung der Stabilität der Euro-Zone.

2022
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das Jahr 2022 war zu Beginn vom pandemiebedingten Aufholprozess geprägt, jedoch hat die Aggression Russlands gegenüber der Ukraine neben unermesslichem Leid auch für wirtschaftliche Verwerfungen gesorgt. Insbesondere kam es im Jahr 2022 zu einem deutlichen Anstieg der Energiepreise. In letzter Konsequenz ist die Wirtschaftsleistung der Eurozone im 4. Quartal 2022 zum Vorquartal um -0,1 % zurückgegangen, aber über das Gesamtjahr nahm das reale Bruttoinlandsprodukt um 3,5 % zu.

Im Jahr 2022 hat die Europäische Zentralbank (EZB) angesichts steigender Inflationsraten (aufgrund hoher Energiepreisdynamik sowie nur langsam nachlassender Lieferkettenprobleme und Materialengpässe) die geldpolitische Wende eingeleitet. Im Dezember 2022 lag die Euro-Inflation bei 9,2 % im Jahresvergleich und damit deutlich über dem EZB-Inflationsziel von 2 %.

Der öffentliche Schuldenstand der Eurozone hat sich mit Ende des Jahres 2022 auf 91,6 % des BIP verringert, nach 95,5 % des BIP Ende des Jahres 2021. Das Budgetdefizit der Eurozone lag im Jahr 2022 bei -3,6 % des BIP, nach -5,3 % des BIP im Jahr 2021: Mit Ausnahme der Niederlande, Luxemburgs, Zyperns und Irlands verzeichneten alle Euroländer im Jahr 2022 Budgetdefizite. Die Defizite lagen zwischen -0,4 % des BIP (Portugal) und -8 % des BIP (Italien). Acht Euroländer wiesen im Jahr 2022 ein Budgetdefizit von mehr als 3 % des BIP auf. Mit -3,2 % des BIP war Österreich eines davon.

Die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) blieben auch 2022 ausgesetzt, um alle notwendigen Maßnahmen zur Konjunkturunterstützung und Bekämpfung der Teuerung zu ermöglichen.

Beitrag zum SDG 8: „Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern“
Obwohl die Pandemie zur tiefsten Rezession seit dem Jahr 1945 geführt hat und die Aggression Russlands weitere Verwerfungen mit sich bringt, konnten die negativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit weiterhin geringgehalten werden. Ende des Jahres 2022 lag die Arbeitslosigkeit mit 6,7 % im Aggregat um 0,8 %-Punkte unter dem Vor-Pandemiewert und die Beschäftigung in der Eurozone um rund 2.800.000 Personen oder 1,7 %-Punkte über dem Vor-Pandemieniveau. Die Erwerbsquote in der Eurozone lag im Jahr 2022 um 1 %-Punkt höher als im Jahr 2019.

Beitrag zum SDG 17: „Umsetzungsmittel stärken und die Globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen“
Die Aussetzung der EU-Fiskalregeln und die Pandemiemaßnahmen wurden EU-weit abgestimmt, womit ihre Wirksamkeit verbessert werden konnte. Auch der Wiedereinstieg in die volle Gültigkeit der EU-Fiskalregeln mit dem Jahr 2024 sowie deren Reform läuft koordiniert ab.