MASSNAHME
Einsatz für eine strikte Einhaltung und Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) sowie des Makroungleichgewichtsverfahrens
Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Aufgrund COVID-19 wurde mit 23.3.2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen v. den Bestimmungen des SWP zulässig u. es werden folglich keine Verfahren wg. eines übermäßigen Defizits eröffnet. 2020 hätten 26 Mitgliedsstaaten (inkl. AT) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
15Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD) ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskalpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten (MS) abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit 23. März 2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel (general escape clause – GEC) aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen von den Bestimmungen des SWP zulässig. Mit dem Jahr 2024 wird die GEC deaktiviert und ÜD-Verfahren sind wieder möglich. Im Jahr 2022 haben 11 MS (inklusive Österreich) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
1
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
12Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit im Makroungleichgewichtsverfahren festgestellten Makroungleichgewichten ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskal- und strukturpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung der Regeln. In der Analyse im Jahr 2023, welche das Jahr 2022 betrachtet, wiesen von 17 untersuchten MS 11 Makroungleichgewichte auf. Dazu zählen jene 10 MS, für die bereits in der vergangenen Runde Makroungleichgewichte festgestellt wurden, und ein neuer MS mit Problemen im Bereich der Inflationsentwicklung sowie der Verschuldung.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
12
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten