MASSNAHME
Einsatz für eine strikte Einhaltung und Anwendung des Stabilitäts- u. Wachstumspaktes (SWP) und des Makroungleichgewichtsverfahrens
Das BMF setzt sich in den zuständigen Gremien f. eine strikte Einhaltung u. Anwendung d. Stabilitäts- u. Wachstumspaktes u. des Makroungleichgewichtsverfahrens ein. Aufgrund COVID-19 wurde mit 23.03.2020 jedoch die Allgemeine Ausweichklausel aktiviert. Damit ist bis auf Widerruf ein Abweichen v. den Bestimmungen des SWP zulässig u. es werden keine Verfahren wg. eines übermäßigen Defizits eröffnet. 2021 hätten 15 Mitgliedsstaaten (inkl. AT) die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
11Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD) ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskalpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedsstaaten (MS) abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP). Aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde mit 23. März 2020 jedoch die allgemeine Ausweichklausel (general escape clause – GEC) aktiviert. Mit Ende des Jahres 2023 wurde die GEC deaktiviert und ÜD-Verfahren sind wieder möglich. Die Europäische Kommission (EK) hat angekündigt defizitbasierte Verfahren wegen übermäßigen Defiziten wieder zu eröffnen. Im Jahr 2023 haben 11 MS die Defizitgrenze von 3 % des BIP überschritten.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
15
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
Kennzahl: Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
11Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Anzahl der Mitgliedsstaaten (MS) mit im Makroungleichgewichtsverfahren festgestellten Makroungleichgewichten ist vorrangig von externen Entwicklungen, insbesondere von fiskal- und strukturpolitischen Entscheidungen in den betroffenen Mitgliedstaaten abhängig. Die Einflussmöglichkeiten Österreichs beschränken sich auf den Einsatz in den Gremien für eine strikte Einhaltung der Regeln. In der Analyse im Jahr 2023 wies ein zusätzlicher MS makroökonomische Ungleichgewichte auf. In diesem Fall zeigt sich ein starker Preisdruck in Kombination mit hoher externer Verschuldung. Diese Einschätzung wird vermutlich im Jahr 2024 erneuert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
12
Quelle
Europäische Kommission
Berechnungsmethode
Zahl der Mitgliedsstaaten mit festgestellten makroökonomischen Ungleichgewichten