MASSNAHME
Relativ ausgewogenes Tilgungsprofil - Zinsfixierungszeitraum
Im Rahmen der Schuldenmanagementstrategie gemäß § 79 Abs. 5 BHG 2013 erfolgt die Festlegung eines zulässigen Korridors für den Zinsfixierungszeitraum. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen zu erwarteten Zinskosten und dem Budgetrisiko erreicht.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zinsfixierungszeitraum-Bandbreite
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Der Zinsfixierungszeitraum liegt per Ende 2023 bei 12,06 Jahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Der Zinsfixierungszeitraum lag bei 12,2 Jahren.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Gemäß aktuell gültiger Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2023 bei 11,5 bis 13,0 Jahren.
Erläuterung der Entwicklung
Unter Einhaltung einer risikoaversen Ausrichtung wird dem Bundesminister für Finanzen jeweils bis zum 31. Oktober eines Kalenderjahres ein Vorschlag einer Schuldenmanagementstrategie der Finanz- und sonstigen Bundesschulden einschließlich der Währungstauschverträge für die nächsten vier Jahre unterbreitet. Dieser Vorschlag enthält Korridore für Restlaufzeit und Zinsfixierungszeitraum des Finanzschuldportfolios. Der aktualisierte Vorschlag enthält eine Ausweitung der Bandbreiten sowohl für die Restlaufzeit als auch den Zinsfixierungszeitraum. Gemäß der Schuldenmanagementstrategie liegt der zulässige Korridor für den Zinsfixierungszeitraum 2023 bei 11,5 bis 13,0 Jahren, welcher zur Gänze eingehalten wurde.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze