MASSNAHME
(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für d. ökologischen Wandel.
(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: (1) Nationale Umsetzung des EU-Legislativpaketes Saubere Energie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Die Umsetzung der EU-Strommarktbinnen-Richtlinie 2019 im geplanten Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) steht noch aus. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welches nunmehr auch eine Steuerbefreiung für PV-Anlagen vorsieht, und die Umsetzung der EED II im Energieeffizienzgesetz (EEffG) mit Beratungsstellen und einer Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Energiearmut sowie einige verbraucherfreundliche Detailregelungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) für Konsument:innen (betreffend Teilbeträge und Rabatte, Informationspflicht zu Wechsel des Anbieters sowie eine Kostenentlastung bei Netzentgelten) wurden beschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
In Hinblick auf die Umsetzungsfristen zum EU-Legislativpaket Saubere Energie vom Mai 2019 sollten 2020 mehrere nationale Umsetzungsgesetze mit verbraucherrelevanten Weichenstellungen beschlossen werden (Erneuerbaren-AusbauG, Novelle EnergieeffizienzG, Novelle ElWOG). Infolge geänderter Schwerpunktsetzungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erfolgt die Umsetzung im BMK verzögert. Das Erneuerbaren-AusbauG wurde Mitte 2021 beschlossen, EnergieeffizienzG und ElWOG stehen noch aus. Falls die offenen Gesetzesbeschlüsse noch bis Ende 2022 realisiert werden können, steht 2023 die Umsetzung u.a. mit Verordnungen an.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Das BMSGPK hat sich zu den Gesetzen und Verordnungen im Sinne der Konsument:innen eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
2023 musste der Schwerpunkt der staatlichen Bemühungen für die Konsument:innen in der Abfederung der noch nie dagewesenen Energiepreiskrise liegen. Der Beschluss des ElWG steht daher noch aus.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: (2) EU RL Vorschlag COM (2022) 143 final zur Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Annahme des finalen Kompromisstextes am Ausschuss der Ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (AStV) am 25.10.2023, auch unter Zustimmung Österreichs; formale Annahme im Rat erfolgte erst Anfang 2024.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Mit dem vorliegenden Richtlinien (RL)-Vorschlag soll eine bessere Beteiligung der Verbraucher:innen am ökologischen Wandel und an der Kreislaufwirtschaft erreicht werden. Der Vorschlag sieht dazu Änderungen der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU sowie der RL über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG vor. Inhaltlich werden u. a. verstärkte Informationen über die Haltbarkeit und Reparatur thematisiert sowie Regelungen zu allgemeinen, nicht nachweisbaren Umweltaussagen ("Greenwashing").
Zielzustand (Datum)
30. Juni 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Ratsarbeitsgruppen-Verhandlungen wurden bis zum April 2023 begonnen. Das BMSGPK hat den Verbraucher:innenstandpunkt erfolgreich in die Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene eingebracht.
Erläuterung der Entwicklung
Der finale Kompromisstext des Vorsitzes bietet einen ausgewogenen Kompromiss als Grundlage für Maßnahmen zur besseren Unterrichtung von Verbraucher:innen, z.B. zu Haltbarkeitsgarantien und Reparierbarkeit, und gibt im Rahmen der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken erste Vorgaben zur Gestaltung zur Werbung mit umweltbezogenen Angaben.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze