Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Erhöhung des Erschwerniszuschlags bei der Pflegegeldeinstufung auf monatlich 45 Stunden bei demenziellen Beeinträchtigungen.

Erhöhung des Erschwerniszuschlags bei der Pflegegeldeinstufung auf monatlich 45 Stunden bei demenziellen Beeinträchtigungen.

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Anzahl der Personen, bei denen bei der Pflegegeldeinstufung ein Erschwerniszuschlag berücksichtigt wurde.

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Bei 31.867 Personen wurde der Erschwerniszuschlag berücksichtigt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Als Maßnahme der Pflegereform ist mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 eine Erhöhung des Erschwerniszuschlages bei der Pflegegeldeinstufung für Personen mit einer schweren psychischen oder geistigen Behinderung, insbesondere demenziellen Beeinträchtigung, von derzeit mtl. 25 Stunden auf mtl. 45 Stunden vorgesehen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Bei 30.500 Personen wurde der Erschwerniszuschlag berücksichtigt.

Erläuterung der Entwicklung

Mit Novelle des Bundespflegegeldgesetztes (BGBl. I Nr. 129/2022) wurde die Erhöhung des Erschwerniszuschlages umgesetzt und ab 1. Jänner 2023 von Amts wegen von 25 Stunden auf 45 Stunden erhöht. Insgesamt wurde der Erschwerniszuschlag bei 31.867 Personen berücksichtigt. Bei rund 8.500 Personen hat sich der Erschwerniszuschlag stufenrelevant ausgewirkt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze