MASSNAHME
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche, Angehörigenbonus, Pflegekurse, etc.
Stärkung pflegender Angehöriger durch Angehörigengespräche, Angehörigenbonus, Pflegekurse und Entfall der Anrechnung erhöhter Familienbeihilfe beim Pflegegeld.
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Angehörigengespräche
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Es wurden 8.254 Gespräche erfolgreich geführt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Angehörigengespräch verfolgt das Ziel, die Gesundheit pflegender Angehöriger bei psychischer Belastung zu erhalten bzw. zu verbessern. Durch Gespräche mit Psychologinnen und Psychologen werden ressourcenorientiert individuelle Handlungsmöglichkeiten identifiziert und verfügbare Unterstützungsangebote aufgezeigt. Dieses kostenlose Angebot ist seit 1.1.2017 auch auf Wunsch verfügbar. Seit 1.1.2021 sind dabei bis zu drei Gesprächseinheiten möglich. Als Maßnahme der Pflegereform sind ab 1.1.2023 bis zu fünf Gesprächseinheiten möglich. Im Jahr 2021 wurden 2.446 Angehörigengespräche geführt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
4.500 Angehörigengespräche wurden geführt.
Erläuterung der Entwicklung
Im Zuge der Pflegereform wurde das Angehörigengespräch in zwei Etappen ausgeweitet. Ab 1. Jänner 2023 wurden die Gesprächseinheiten von zuvor drei auf fünf Termine erhöht. Seit 1. Juli 2023 können pflegende Angehörige bis zu zehn Gesprächseinheiten in Anspruch nehmen. Im Jahr 2023 wurden mit 2.081 Personen insgesamt 8.254 Gespräche erfolgreich geführt. Viele Personen, die z.B. erst gegen Ende des Jahres das Angehörigengespräch angefordert haben, haben noch Gesprächstermine ausständig; diese werden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Angehörigenbonus
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
13.251 Personen beziehen einen Angehörigenbonus.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Als Maßnahme der Pflegereform ist mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 die Gewährung eines Angehörigenbonus in Höhe von jährlich € 1.500.- für Personen vorgesehen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen und bei denen eine begünstigte Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung besteht.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
18.000 Personen wurde ein Angehörigenbonus gewährt.
Erläuterung der Entwicklung
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Angehörigenbonus wurden mit BGBl. I Nr. 213/2022 vom 29. Dezember 2022 verlautbart und traten mit 1. Juli 2023 in Kraft. In § 48g Abs. 7 Bundespflegegeldgesetzeswurde festgehalten, dass die Auszahlungen durch den zuständigen Entscheidungsträger rückwirkend bis zum 1. Juli 2023 erst möglich sind, wenn die die notwendigen technischen Voraussetzungen dafür vorliegen. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen mit Verordnung bis spätestens 31. Dezember 2023 festzustellen. Die notwendigen technischen Umsetzungsmaßnahmen für die Auszahlung des Angehörigenbonus waren mit 20. November 2023 abgeschlossen und folglich wurde nach Prüfung des BMSGPK in der Durchführungsverordnung vom 24. November 2023 verlautbart, dass die technischen Voraussetzungen für die Vollziehung des Angehörigenbonus ab 20. November 2023 gegeben sind. Im Jahr 2023 haben 13.251 Personen Anspruch auf Angehörigenbonus gehabt (1.411 Männer und 11.840 Frauen).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: Pflegekurs zur Wissensvermittlung
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Im Kalenderjahr 2023 wurden 18 Ansuchen genehmigt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Als Maßnahme der Pflegereform ist eine Zuwendung für nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen vorgesehen, die einen Kurs bzw. eine Schulung zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch nehmen. Mit Hilfe dieser Schulungen sollen die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fähigkeiten pflegender Angehöriger gesteigert werden. Es sollen Kurs- bzw. Schulungskosten bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
1.000 nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen haben einen Pflegekurs zur Wissensvermittlung im Bereich Pflege und Betreuung in Anspruch genommen.
Erläuterung der Entwicklung
Im Kalenderjahr 2023 wurden 18 Ansuchen genehmigt. Die geringen Fallzahlen sind darauf zurückzuführen, dass das Fördermodell erst mit 1. Jänner 2023 eingeführt wurde.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Anrechnung des Betrages von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe auf das Pflegegeld
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Vom Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe haben rund 46.000 Personen profitiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
04.08.2022
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Familien mit erheblich behinderten Kindern sind großen Belastungen, auch finanzieller Natur, ausgesetzt. Als Maßnahme der Pflegereform soll mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 der Betrag von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet werden.
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Die Anrechnung des Betrages von 60 Euro von der Erhöhung der Familienbeihilfe auf das Pflegegeld entfällt in rund 46.000 Fällen.
Erläuterung der Entwicklung
Mit 1. Jänner 2023 ist die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe entfallen. Rund 46.000 Personen haben von der Maßnahme profitiert und bekommen daher 60 Euro mehr an Pflegegeld.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze