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MASSNAHME

Reduzierung Antibiotikaeinsatz bei landwirtschaftl. Nutztieren und Leisten eines Beitrag bei der Verhinderung von Antibiotikaresistenzen.

Weiterentwicklung der Bestrebungen den Antibiotikaeinsatz bei landwirtschaftlichen Nutztieren zu reduzieren und somit einen Beitrag bei der Verhinderung von Antibiotikaresistenzen zu leisten (Optimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung in Österreich).

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Benchmarksysteme

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Mit Ende 2023 wurde das neue österreichische Tierarzneimittelgesetz veröffentlicht. Darin ist jetzt erstmals ein Benchmarksystem für den Einsatz von Antibiotika bei landwirtschaftlichen Nutztieren verpflichtend festgeschrieben.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Ziel im Zusammenhang mit der Antibiotikaanwendung beim Schwein und Rind ist, in einem unmittelbaren ersten Schritt den Antibiotikaeinsatz - auf Basis der derzeit gemäß Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung (Vet-ABM-VO) erfassten Daten und nach Bewertung der Betriebe (Tierärztliche Hausapotheken (TÄHAPO) und schweinehaltenden LFBIS-Betriebe (LFBIS-SB)) durch Benchmarking [grün=Zielzone, gelb=Signalzone, rot=Aktionszone] - deutlich und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Ausgehend von den jährlich erhobenen Zahlen des Antibiotikaverbrauchs wird eine Reduktion in den jeweiligen Sektoren angestrebt, um durch weniger Antibiotika auch die Wahrscheinlichkeit der Resistenzbildung zu reduzieren.

Zielzustand (Datum)

31. März 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Benchmarksysteme des Antibiotikaeinsatzes primär für die Tierarten Schwein und darauf folgend Rind wurden erarbeitet.

Erläuterung der Entwicklung

Von einem freiwillig etablierten System zum Antibiotika-Benchmark bei landwirtschaftlichen Nutztieren ist es gelungen, zu einem verpflichtende System zu wechseln. Hervorzuheben sind vor allem die festgelegten Maßnahmen bei Überschreitung des Antibiotika-Einsatzes, mit dem Ziel, die Awareness zu steigern, Verbesserungen bei der Tierhaltung im Sinne von gesünderen Tieren zu erreichen und den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Tiergesundheitsdienst

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Mit der Veröffentlichung des neuen Tierarzneimittelgesetzes 2023 werden Betriebe bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten verpflichtet, besondere Maßnahmen zu setzen, um den Antibiotikaeinsatz zu evaluieren und zu reduzieren. Hier kommen den TGDs und auch dem neu gegründeten Verein "Tiergesundheit Österreich" besondere Bedeutung zu, welche nun auch rechtlich verankert sind.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

04.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Ergebnisse des Benchmarkings sollen die Basis für weiterführende Maßnahmen, welche bei schlechtem Abschneiden zu setzen sind, sein. Maßnahmen können verpflichtende Schulungen bis hin zu betrieblichen Verbesserungen (baulicher Natur oder Managementänderungen) sein. Hierbei soll beim Tiergesundheitsdienst das Know-how aufgebaut werden, um die Landwirt:innen fachlich unterstützen zu können bzw. dieses Know-how im Rahmen von Schulungen weitergeben zu können.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Der Tiergesundheitsdienst (TGD) wird als Bindeglied zwischen Landwirt - Betreuungstierarzt in die bei schlechtem Abschneiden eines Betriebes zu setzten weiterführenden Maßnahmen eingebunden. Schwerpunkt der Tätigkeiten des TGD soll dabei die Bewusstseinsbildung, Schulung, Fortbildung und Unterstützung der Betreiber:innen (Landwirt:innen) der Betrieb sein.

Erläuterung der Entwicklung

Im Jahr 2023 ist es gelungen, Verbesserungen von freiwilligen Systemen hin zu rechtlich verbindlichen Vorgaben im Tierarzneimittelgesetz (TAMG) zu verankern. Diese Vorgaben geben den Rahmen der weiteren Arbeiten der „Tiergesundheit Österreich“ und der Tiergesundheitsdienste vor und in den folgenden Jahren sind hier die diversen Programme zu etablieren und umzusetzen. Diese Arbeiten sind mit Veröffentlichung des TAMG angelaufen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise