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WIRKUNGSZIEL

Vorsorgender Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen sowie Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes.

Vorsorgender Schutz der Gesundheit der Verbraucher:innen insbesondere durch sichere Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel sowie durch ausreichende klare Informationen zur Lebensmittelqualität und Ernährung. Sicherstellung der Tiergesundheit und des Tierschutzes, um den Erwartungen der Verbraucher:innen gerecht zu werden und den Tier- und Warenverkehr zu gewährleisten.

2023
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind, neben den bereits genannten Faktoren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Verbrauchergesundheitsinformationssystem) von Bedeutung. Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchsgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen Europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeit führt.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 40 (2022: 28; 2021: 20; 2020: 21) lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche gemeldet. Bei 12 Ausbrüchen handelt es sich um allgemeine Ausbrüche (einer davon als Teil eines „multicountry outbreaks“), bei 25 um Haushaltsausbrüche, bei 2 weiteren konnte wegen der Anonymisierung der betroffenen Personen und Datenmangels keine Zuordnung getroffen werden und ein Ausbruch mit einer betroffenen Person gehört zu einem Ausbruch des Vorjahres 2022 („continuation of an outbreak reported last year/previous year“). Insgesamt waren 222 Personen (2022: 128; 2021: 94; 2020: 70) von den Ausbrüchen betroffen. 38 (2022: 57; 2021: 29; 2020: 20) Personen mussten in Verbindung mit den Ausbrüchen hospitalisiert werden, es gab einen Todesfall im Zusammenhang mit einem lebensmittelbedingten Ausbruch (2022: 4; 2021: 3; 2020: 1). Als häufigstes Ausbruchsagens trat Salmonella in Erscheinung (19 Ausbrüche, wobei drei Ausbruchscluster, die mit Hühnerfleisch für Kebabs aus Polen in Verbindung stehen, zu einem einzigen Ausbruch zusammengezogen wurden; in Österreich steht der einzige Todesfall in Verbindung mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch mit diesem Ausbruch in Verbindung; dieser Ausbruch betraf auch mehrere EU-MSs, UK und USA mit insgesamt mehr als 330 laborbestätigten Fällen). An zweiter Stelle liegt Campylobacter (12 Ausbrüche), darauf folgen STEC (fünf Ausbrüche), Norovirus (zwei Ausbrüche) sowie Listeria monocytogenes und Yersinia (jeweils ein Ausbruch).
Zehn Ausbrüche können als Ausbrüche mit starker Evidenz eingestuft werden, neun davon durch Salmonella (116 Personen) und ein Ausbruch durch L. monocytogenes (drei Personen).
Eine besonders hohe Anzahl an Ausbrüchen steht 2023 mit Auslandsaufenthalten in Verbindung (15 Ausbrüche), sowie drei weitere Ausbrüche mit Lebensmitteln produziert im Ausland (Hühnerfleisch aus Polen, Tomaten aus Marokko, Bio-Kirschtomaten aus Italien).
Die Kennzahl bewegt sich auf einem konstant niedrigen Niveau.

Die geringfügige Erhöhung bei der Kennzahl „gesundheitsschädliche Proben“ ist im Vergleich zum Vorjahr als nicht relevant zu beurteilen. Es ist eine annähernd gleichbleibende Zahl an gesundheitsschädlichen Proben zu verzeichnen.

Die Kennzahl „Tiergesundheitsstatus Österreichs“ weist folgende Entwicklung auf: Im Rahmen des neuen Tiergesundheitsrechts wurden anerkannte Freiheiten zum Teil neu zusammengefasst, zum Teil wurden neue Freiheiten vergeben. Anstelle der Freiheit der Rinder von Abortus Bang und der kleinen Wiederkäuer von Brucella melitensis wird nur noch die Freiheit von Brucellose pauschal vergeben. Andererseits wurde die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) als neue Krankheit mit Freiheitsstatus beim Rind festgelegt. Österreich besitzt derzeit die Freiheit von IBR, Leukose, Brucellose, Tbc, BVD und Aujeszky (d. h. nach wie vor 6). Zusätzlich wurde die Freiheit von Tollwut und Blauzungenkrankheit (BTV) verliehen. Da das Auftreten von Krankheiten bei Wildtieren (Tollwut) und insektenübertragenen Krankheiten (BTV) kein Indikativ für die Funktion des Veterinärsystems sind, wurde die Freiheit von diesen Krankheiten nicht berücksichtigt. Zielzustand bleibt daher die Freiheit von 5 der 6 oben angeführten Krankheiten: IBR, Brucellose, Leukose, Tbc und BVD beim Rind bzw. bei Brucellose auch beim kleinen Wiederkäuer sowie Aujeszky beim Schwein. Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatuts spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich. Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung,
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium,
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.

Die Kennzahl „Tierschutz macht Schule“ weist eine sehr gute Entwicklung auf. Bis Ende 2023 wurden von „Tierschutz macht Schule“ 1.240.997 Bildungsmaterialien bestellt und ausgegeben. Ausschlaggebend für diese Überschreitung der Kennzahl waren u.a. Landesprojekte, die im Laufe des Jahres 2023 durchgeführt bzw. abgeschlossen wurden. Es waren dies vorwiegend folgende Projekte: „Hundewissen für Kinder“ (Land Niederösterreich), „Wiener Tierprofi – Heimtiere“ (Stadt Wien) und „Was bewegt sich da? – Erste tierische Naturerfahrung im Kindergarten“ (Land Steiermark).