Die Sicherheit von Lebensmitteln ist nicht ausschließlich durch hygienische Produktion zu gewährleisten, sondern bedarf auch des sorgfältigen Umgangs von Konsumentinnen und Konsumenten mit den Produkten. Die Hebung der Awareness der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich der Gefahrenquellen ist daher für die Zielerreichung unabdingbar. Für eine erfolgreiche Zielerreichung sind, neben den bereits genannten Faktoren, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits-, Lebensmittel- und Veterinärbehörden sowie der AGES im Rahmen der Bundeskommission für Zoonosen sowie der Ausbau der Datenbanken (Elektronisches Meldesystem und Verbrauchergesundheitsinformationssystem) von Bedeutung. Bei der Bewertung der Zielerreichung ist zu berücksichtigen, dass die Ausbreitung von viralen Lebensmittelinfektionen häufig über einzelne infizierte Personen, die mit Lebensmittel hantieren erfolgt und nicht primär durch ein Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Andererseits kann sich auf die Ausbruchsabklärung in Österreich negativ auswirken, dass die Ursache für ein Ausbruchsgeschehen nicht im Wirkungsbereich der heimischen Behörden liegt und somit die Identifizierung und Maßnahmensetzung nur in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Behörden gesetzt werden können, was wiederum zu einer Verlängerung der Reaktionszeit führt.
Im Jahr 2024 wurden in Österreich 34 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche gemeldet (2023: 40; 2022: 28; 2021: 20; 2020: 21). 16 Ausbrüche werden als allgemeine Ausbrüche beschrieben (drei davon als Teil eines „multicountry outbreaks“), zehn als Haushaltsausbrüche, sechs Ausbrüche können keiner dieser Definitionen zugeordnet werden. Bei zwei Ausbrüchen, die bereits im Jahr 2023 begonnen haben (S. Strathcona (n=24) und L. monocytogenes (n=1)) gab es auch 2024 Erkrankte und diese wurden daher im Jahr 2024 weiter bearbeitet und abgeklärt. Insgesamt waren 194 Personen von den Ausbrüchen betroffen (2023: 222 Personen; 2022: 128; 2021: 94; 2020: 70). 77 betroffene Personen mussten hospitalisiert werden (2023: 38; 2022: 57; 2021: 29; 2020: 20). Zwei Todesfälle stehen mit einem lebensmittelbedingten Ausbruch in Verbindung (2023: 1; 2022: 4; 2021: 3; 2020: 1). Als häufigstes Ausbruchsagens trat Salmonella in Erscheinung (17 Ausbrüche, wobei 6 davon in unterschiedlichen Urlaubsländern außerhalb Österreichs erworben wurden. Die damit in Verbindung gebrachten Lebensmittel gehen von Mehlspeisen über Hühnerfleisch bis Buffetspeisen). An zweiter Stelle der häufigsten Ausbrucherreger liegt Campylobacter (sieben Ausbrüche), darauf folgen Norovirus (fünf Ausbrüche) sowie Listeria monocytogenes, Shigella, Hepatitis A Virus, darmpathogener E.coli und Yersinia (jeweils ein Ausbruch). Eine hohe Anzahl an Ausbrüchen (n = 10) steht 2024 wiederum mit Auslandsaufenthalten in Verbindung (2023: 15 Ausbrüche), sowie zwei weitere Ausbrüche mit Lebensmitteln produziert im Ausland (Kirschtomaten aus Italien, Babyspinat und Rucola aus Italien).
Trotz einer geringeren Anzahl an lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen 2024 verglichen zum Vorjahr, waren in Summe mehr Personen betroffen/erkrankt, als im Durchschnitt der letzten Jahre. Daher sind die Anstrengungen der letzten Jahre fortzuführen und es muss weiterhin alles unternommen werden, um den Übertrag von Krankheitserregern von Lebensmitteln auf den Menschen zu verhindern. Besonders zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass durch die breitflächige Verfügbarkeit vieler Produkte sehr schnell viele Personen über ganz Österreich verteilt betroffen sein können.
Die Gesamtanzahl der beanstandeten sowie der als gesundheitsschädlich beurteilten Proben ist weiterhin auf dem wünschenswerten niedrigen Niveau.
Die Kennzahl „Tiergesundheitsstatus Österreichs“ weist folgende Entwicklung auf: Im Rahmen des neuen Tiergesundheitsrechts wurden anerkannte Freiheiten zum Teil neu zusammengefasst, zum Teil wurden neue Freiheiten vergeben. Anstelle der Freiheit der Rinder von Abortus Bang und der kleinen Wiederkäuer von Brucella melitensis wird nur noch die Freiheit von Brucellose pauschal vergeben. Andererseits wurde die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) als neue Krankheit mit Freiheitsstatus beim Rind festgelegt. Österreich besitzt derzeit die Freiheit von IBR, Leukose, Brucellose, Tbc, BVD und Aujeszky (d. h. nach wie vor 6). Zusätzlich wurde die Freiheit von Tollwut und Blauzungenkrankheit (BTV) verliehen. Da das Auftreten von Krankheiten bei Wildtieren (Tollwut) und insektenübertragenen Krankheiten (BTV) kein Indikativ für die Funktion des Veterinärsystems sind, wurde die Freiheit von diesen Krankheiten nicht berücksichtigt. Zielzustand bleibt daher die Freiheit von 6 der 6 oben angeführten Krankheiten: IBR, Brucellose, Leukose, Tbc und BVD beim Rind bzw. bei Brucellose auch beim kleinen Wiederkäuer sowie Aujeszky beim Schwein. Der Nachweis eines offiziell anerkannten und international bekannten hervorragenden Tiergesundheitsstatuts spiegelt das gute Funktionieren des gesamten österreichischen Veterinärsystems wider. Zur Erreichung und Aufrechterhaltung dieses Status ist das Zusammenwirken aller Ebenen des österreichischen Veterinärsystems erforderlich. Dies beinhaltet:
– die entsprechende Normensetzung,
– die diesbezügliche fachliche Vertretung in EU- und internationalen Gremien durch die zentrale Veterinärbehörde im Ministerium,
– die Organisation der erforderlichen Maßnahmen zum Nachweis und zur Aufrechterhaltung des Tiergesundheitsstatus auf Länderebene sowie
– die korrekte Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen in den tierhaltenden Betrieben durch die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte.
Die Kennzahl „Tierschutz macht Schule“ weist eine sehr gute Entwicklung auf. Bis Ende 2024 wurden von „Tierschutz macht Schule“ 1.335.700 Bildungsmaterialien bestellt und ausgegeben. Das heißt, dass erfreulicherweise seit 2007 1.335.700 Bildungsprintmaterialien bestellt und im Rahmen von Projekten, Veranstaltungen, Workshops und Netzwerktreffen ausgegeben wurden und somit ein sehr wesentlicher Beitrag zur Tierschutzbildung von Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen geleistet werden konnte und auch weiterhin wird. Somit kann auch für 2024 der positive Trend im Rahmen der Tierschutzbildung fortgeführt werden.