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Ressort

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

2024

Untergliederungen

Untergliederungen (UGs) stellen sachlich zusammengehörige Budgetbereiche dar und sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen.


Wirkungsziele 2024

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Sicherstellung einer qualitätsvollen Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und Unterstützung deren An- und Zugehörigen.

Umfassende, barrierefreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des Lebens.

Verbesserung der Chancen von Frauen mit Behinderung am Arbeitsmarkt.

Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Erhöhung der ökonomischen und gesellschaftlichen Beteiligung von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Personen, die nur begrenzt am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Frauen

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Männer

Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Gesamt

Dauerbezieher:innen einer Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung gem. § 21b Bundespflegegeldgesetz (BPGG) Frauen

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung von Projekten und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention; Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zur Armutsvermeidung sowie sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.

(1) Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (2) Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewaltprävention.

(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel.

Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.

Digitalisierung: Verbesserter Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen.

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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