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MASSNAHME

Reduzierung Antibiotikaeinsatz bei landwirtschaftl. Nutztieren und Verhinderung von Antibiotikaresistenzen.

2024
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2024 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2025 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Novelle Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Ziel im Zusammenhang mit der Antibiotikaanwendung beim Schwein, Rind und Geflügel ist, in einem unmittelbaren ersten Schritt den Antibiotikaeinsatz - auf Basis der derzeit gemäß Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung (Vet-ABM-VO) erfassten Daten und nach Bewertung der Betriebe (Tierärztliche Hausapotheken und schweinehaltenden LFBIS-Betriebe (LFBIS-SB)) durch Benchmarking [grün=Zielzone, gelb=Signalzone, rot=Aktionszone] - deutlich und auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Ausgehend von den jährlich erhobenen Zahlen des Antibiotikaverbrauchs wird eine Reduktion in den jeweiligen Sektoren angestrebt, um durch weniger Antibiotika auch die Wahrscheinlichkeit der Resistenzbildung zu reduzieren. Fachliche Benchmarksysteme des Antibiotikaeinsatzes für die Tierarten Schwein und Rind wurden im Jahr 2022 erarbeitet und dienen als Grundlage für die geplanten rechtlichen Vorgaben. Weiterführende rechtliche Rahmensetzungen in Form eines neuen Tierarzneimittelgesetzes und der Novelle der darauf beruhenden Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung, um das fachlich erarbeitete Benchmarksystem auch rechtlich zu verankern, sind in Durchführung. Dies soll durch die festgelegten Vorgaben und Maßnahmen den Antibiotikaverbrauch reduzieren bzw. optimieren. Das neue Tierarzneimittelgesetz soll bis Ende 2023 vom Nationalrat beschlossen werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Die Veterinär-Antibiotika-Mengenströme-Verordnung tritt in Kraft.

Meilenstein: Tiergesundheit Österreich

Details zum Meilenstein

2024

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

10.08.2023

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Ergebnisse des Benchmarkings sollen die Basis für weiterführende Maßnahmen, welche bei schlechtem Abschneiden zu setzen sind, sein. Maßnahmen können verpflichtende Schulungen bis hin zu betrieblichen Verbesserungen (baulicher Natur oder Managementänderungen) sein. Hierbei wurde beim Tiergesundheitsdienst das Know How aufgebaut , um die Landwirt:innen fachlich unterstützen zu können bzw. dieses Know How im Rahmen von Schulungen weitergeben zu können. Der Tiergesundheitsdienst (TGD) wurde 2022 als Bindeglied zwischen Landwirt - Betreuungstierarzt in die bei schlechtem Abschneiden eines Betriebes zu setzten weiterführenden Maßnahmen eingebunden. Schwerpunkt der Tätigkeiten des TGD waren dabei die Bewusstseinsbildung, Schulung, Fortbildung und Unterstützung der Betreiber:innen (Landwirt:innen) der Betriebe. Im Frühjahr 2023 wurde der Verein "Tiergesundheit Österreich" gegründet, wodurch die österreichweite Zusammenarbeit forciert und flächendeckende Programme etabliert werden sollen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2024

Zielzustand (Beschreibung)

Auf Basis der Vereinsgründung der Tiergesundheit Österreich (TGÖ) im Frühjahr 2023 wurde die Zusammenarbeit österreichweit forciert und auch flächendeckende Programme im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Arzneimittelanwendung etabliert. Der TGÖ wird als Bindeglied zwischen den Landwirt:innen und den Betreuungstierärzt:innen gesehen und spielt für die kommenden Jahre eine wesentliche Rolle, die Tiergesundheit zu stärken und dadurch den Arzneimitteleinsatz zu reduzieren.