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KENNZAHL

Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

Einigungen im Schlichtungsverfahren (Bund)

2024
Kennzahl überplanmäßig erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

In absoluten Zahlen ausgedrückt, konnten 2020: 91, 2021: 106, 2022: 106 und 2023: 138 Einigungen bei den Schlichtungsverfahren erreicht werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass mit jeder Einigung in einem Schlichtungsverfahren eine Benachteiligung bzw. eine Barriere beseitigt wird und damit die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessert wird. Da der Anteil der Einigungen an allen Schlichtungsverfahren von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist, ist diese Zahl auch relativ starken Schwankungen unterworfen. Nach ähnlich hohen Einigungsquoten in den Jahren 2020 (33,0%), 2021 (33,2%) und 2022 (29,4%) wurde im Jahr 2023 ein deutlicher Anstieg der Einigungsquote auf 43,1% verzeichnet. Im Jahr 2024 sank die Einigungsquote auf 39,9%, womit der PLAN-Wert von 30,0% dennoch deutlich erreicht wurde. Die zwischen 2022 und 2032 (10 Jahre) bestehende Möglichkeit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes unabhängig vom Streitwert (§ 502 Abs. 5 Z 6 ZPO) lässt zunehmend erwarten, dass die höchstgerichtliche Judikatur zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) zunimmt und parallel dazu die Einigungsquote sinkt. Aus der Schlichtungsstatistik ist ersichtlich, dass die Einigungsquote im Bereich Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG – Diskriminierungsschutz im Alltag) höher als im Bereich Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG – Diskriminierungsschutz im Beruf) ist. Die Einigungsquote im Bereich des BGStG betrug im Jahr 2024 51,4% (2023 47,2%) und im Bereich des BEinstG 25,2% (2023: 36,1%), gesamt somit 39,9% (2023: 43,1%).


Quelle

Statistik des BMSGPK

Berechnungsmethode

Verhältnis zwischen der Anzahl der Einigungen im Schlichtungsverfahren zur Gesamtzahl der Schlichtungsverfahren