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Untergliederung 21

Soziales und Konsumentenschutz

2024

Leitbild der Untergliederung

Wir sorgen für die Verfügbarkeit eines vielfältigen und bedarfsgerechten Angebots an Pflege und Betreuung und für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung – insbesondere durch berufliche Integration. Wir unterstützen Verbraucher:innen, indem wir ihre Rechtsposition gegenüber Unternehmen stärken und ihre Rechte durchsetzen. Wir arbeiten für eine gerechte Teilhabe von armutsgefährdeten und von Ausgrenzung bedrohten Menschen.

Wirkungsziele 2024

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Gesamt

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld Gesamt

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld Frauen

Personen mit Anspruch auf Pflegegeld Männer

pflegende Angehörige, die eine Unterstützung gem. § 21a Bundespflegegeldgesetz (BPGG) erhalten, weil sie an der Erbringung der Pflege einer pflegebedürftigen Person verhindert sind Frauen

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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Umsetzung von Projekten und Vorhaben im internationalen Kontext zum Know-how-Transfer im Bereich Armutsbekämpfung und Gesundheitsprävention; Umsetzung von Maßnahmen und Projekten zur Armutsvermeidung sowie sozialpolitischer Wissenstransfer über Armutsbekämpfung.

(1) Kostenlose Inanspruchnahme der Besuchsbegleitung für armutsgefährdete besuchsberechtigte Personen. (2) Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Gewaltprävention.

(1) Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. (2) Stärkung der Verbraucher:innen für den ökologischen Wandel.

Stärkung der Produktsicherheit durch legistische und faktische Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich.

Digitalisierung: Verbesserter Schutz der Verbraucher:innen vor Online-Fallen.

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

Ergebnis nicht verfügbar

Ergebnis wurde noch nicht ermittelt


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